Berufsverband Niedergelassener Chirurgen e.V.

Seit dem 19. Oktober 2023 läuft eine Petition beim Deutschen Bundestag mit dem Ziel, die Politik für die Probleme der ambulanten Versorgung zu sensibilisieren. Sie ist Teil der von der Selbstverwaltung initiierten Kampagne #Praxenkollaps.

Aus Sicht des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) ist die Reform derzeit ausschließlich vom stationären Standpunkt aus konzipiert. Ein Wettbewerb um die beste Patientenversorgung zwischen der ambulanten und der stationären Versorgungsebene werde so kaum entstehen.

Ab dem 15. November geht in den Regionen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nach und nach das Geld für den Rest des Jahres aus. Denn im Bundesdurchschnitt werden den Praxen zehn Prozent ihrer erbrachten Leistungen nicht vergütet.

In einem offenen Brief an die Städte und Gemeinden in Nordrhein kritisiert das Aktionsbündnis Praxenkollaps, ein Zusammenschluss von über 30 ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbänden und Versorgergruppen aus Nordrhein, die Unterfinanzierung der ambulanten ärztliche und psychotherapeutischen Versorgung. Diese sei für das Gemeinwesen unverzichtbar und zugleich ein wichtiger Standortfaktor für Städte und Gemeinden.

Für die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) und den Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen in Deutschland (BNKD) ist die Situation der hoffnungslos überfüllten Notfallaufnahmen nicht mehr tragbar. Sie fordern daher neben den geplanten Institutsambulanzen auch Portalpraxen an den Kliniken sowie eine realistische Bedarfsplanung.

Mit der geplanten Hybrid-DRG-Verordnung wird nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Chance auf eine echte Ambulantisierung und einen fairen Wettbewerb der Sektoren vertan. In ihrer Stellungnahme zu dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums fordert sie diverse Änderungen mit dem Ziel, dass künftig deutlich mehr Eingriffe ambulant statt stationär erfolgen.

Es ist nichts Neues, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte unzufrieden mit der Arbeit des jeweiligen Bundesgesundheitsministers sind. Doch die Vehemenz, mit der sie aktuell die permanente politische Gängelung und systematische Diskreditierung anprangern, sollte Politik, Kostenträgern und Öffentlichkeit zu denken geben. Neben der Berichterstattung über die Praxisproteste widmen wir uns auch den Themen ambulante Anästhesie, Hernienchirurgie und postbariatrische Chirurgie.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Teilnahme am vertrags(zahn)ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht automatisch mit einer selbstständigen Tätigkeit einhergeht. Viele Berufsverbände und KVen befürchten nun, dass infolge dieser Einordnung die Struktur aus Bereitschaftspraxen und Fahrdiensten nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

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