Wenn es um die politische Interessenvertretung geht, kommt es neben überzeugenden sachlichen Argumenten auch auf die Größe der vertretenen Gruppe an, damit ein ärztlicher Berufsverband in der Öffentlichkeit Gehör findet. Aus diesem Grund haben sich der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) und der Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen (BNKD) Ende September 2021 – wie berichtet – dazu entschlossen, durch eine Mitgliedschaft des BNKD im BNC die Verbesserung der ambulanten chirurgischen und kinderchirurgischen Versorgung künftig stärker in den Fokus der Öffentlichkeit sowie der Politik zu bringen.
Bereits die Medienresonanz auf diese Nachricht zeigt, dass die beiden Verbände mit ihrer Kooperation den richtigen Weg eingeschlagen haben. So griff unmittelbar nach der Veröffentlichung der gemeinsamen Pressemitteilung das Online-Portal des Deutschen Ärzteblatts die Nachricht über den Zusammenschluss auf. Auch der Ärztenachrichtendienst berichtete.
Mitte Oktober veröffentlichte der Ärztenachrichtendienst nun auf Basis von Interviews mit dem BNC-Vorsitzenden Jan Henniger und dem BNKD-Vorsitzenden Dr. Ralf Lippert unter der Schlagzeile „Verbände wollen an einem Strang ziehen“ einen weiteren, ausführlichen Bericht über die neue Kooperation. Darin wird u. a. thematisiert, wie der BNKD im ungleich größeren BNC seine Verbandsidentität wahren kann. So soll der BNKD einen Vorstandssitz im BNC erhalten und auf diese Weise in allen entscheidenden Fragen die Weichen mit stellen können. Außerdem wollen beide Verbände gemeinsame Versorgungsverträge abschließen und sich zusammen bei der Selbstverwaltung für eine bessere Vergütung ambulanter Operationen einsetzen. Auch die Nachwuchsförderung ist ein Thema, das beide Verbände umtreibt, denn es kommen bekanntlich zu wenig junge Chirurginnen und Chirurgen in der Niederlassung an. Es wäre im Sinne beider Verbände, wenn junge Ärztinnen und Ärzte Teile ihrer Weiterbildung in den Praxen absolvieren könnten. Und auch die zunehmenden Belastungen in den Praxen - beispielsweise durch Hygiene- und Qualitätssicherungsmaßnahmen beim ambulanten Operieren sowie die Digitalisierung - betrifft BNC- und BNKD-Mitglieder gleichermaßen.