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Ambulantisierung: IGES-Gutachten nennt 2.500 neue AOP-Leistungen

Das Berliner IGES Institut hat heute (1. April 2022) sein lang erwartetes Gutachten zur Weiterentwicklung des Katalogs ambulanter und stationsersetzender Leistungen (AOP-Katalog) vorgestellt. Dieser umfasst bislang 2.879 Leistungen und könnte – folgt man der Empfehlung des Gutachtens – in Zukunft um 2.476 Leistungen (gemäß OPS) auf insgesamt 5.355 Leistungen erweitert werden, was einem Plus um 86 Prozent entspricht. Die meisten der für eine Erweiterung vorgeschlagenen Leistungen, rund 60 Prozent (1.482 Leistungen), sind Operationen, vor allem Operationen an der Haut, am Auge sowie am Muskel- und Skelettsystem. Zweithäufigste Neuaufnahme mit 546 Leistungen sind diagnostische Maßnahmen wie diagnostische Endoskopien.

Erarbeitet hat das IGES Institut den neuen AOP-Katalog in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Gesundheitsforschungsinstitut Gesundheit Österreich und im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), des GKV-Spitzenverbandes sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Hintergrund war das Anfang 2020 in Kraft getretenen Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz), in dem der Gesetzgeber festgelegt hatte, dass der AOP-Katalog substanziell erweitert werden sollte, um die Ambulantisierung voranzutreiben. Die für eine Erweiterung des AOP-Katalogs empfohlenen Operationen und Prozeduren wurden im Jahr 2019 insgesamt rund 15 Millionen Mal zur vollstationären Behandlung von Patienten durchgeführt. Das sind mehr als ein Viertel aller etwa 58 Millionen vollstationär erfolgten Leistungen. Am häufigsten waren diagnostische Maßnahmen, die gut sieben Millionen Mal stationär vorkamen, überwiegend die Endoskopie, meist von Magen und Darm. Je nach patientenindividueller Situation, also dem Behandlungskontext, könnten diese Leistungen zukünftig teilweise ambulant durchgeführt werden.

Die relativ hohe Zahl von Leistungen, die Krankenhäuser gemäß den Empfehlungen zukünftig auch ambulant erbringen können, resultiert nach Angaben des IGES Instituts aus einem ‚potenzialorientierten Ansatz‘ der Gutachter. Maßgeblich sei es gewesen, dass Möglichkeiten für eine ambulante Durchführung bestehen. Dies folgerten sie aus übergeordneten medizinischen Kriterien, aus Empfehlungen von Fachgesellschaften sowie aus Erfahrungen mit dem Ambulanten Operieren (AOP) im Ausland. „Die Experten berücksichtigten hierbei zudem Leistungen, die derzeit in AOP-nahen Versorgungsbereichen im Krankenhaus erbracht werden, etwa bei vor- oder teilstationären Behandlungen, stationären Behandlungsfällen mit kurzen Liegezeiten oder die im Zusammenhang mit ambulant-sensitiven Diagnosen stehen, also Erkrankungen, die in der Regel ambulant versorgt werden könnten“, heißt es in der Mitteilung des IGES Instituts.

Eine genaue Übersicht zu den 2.879 Leistungen des aktuellen AOP-Kataloges sei aufgrund erheblicher Datenlücken – es gibt keine trennscharfe und vollständige AOP-Statistik für alle Versorgungsbereiche – nur eingeschränkt möglich. So könnten etwa diejenigen Leistungen nicht mitgezählt werden, die im Rahmen von Selektivverträgen oder durch Spezialambulanzen der Krankenhäuser oder Hochschulambulanzen erfolgen, betonte das IGES Institut. Auf Basis der derzeit verfügbaren Daten seien im Jahr 2019 knapp 13 Millionen AOP-Leistungen erbracht worden, die sich rund 6,1 Millionen ambulanten und rund 2,7 Millionen stationären Behandlungsfällen zuordnen lassen. „Die potenzialorientierten Vorschläge zur Erweiterung des AOP-Katalogs sind längerfristig ausgerichtet, da sich nicht alle der vorgeschlagenen neuen ambulanten Leistungen sofort umsetzen lassen“, betonte das IGES Institut in seiner Mitteilung. So ergäben sich bei einem Teil der empfohlenen Leistungen erweiterte Möglichkeiten einer ambulanten Durchführung, um die Patientensicherheit durch eine längere und intensivere postoperative Nachbetreuung zu erhöhen. Dafür müssten vielerorts erst die strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Gutachter empfehlen daher, den AOP-Katalog stufenweise und im Sinne eines ‚lernenden Systems‘ umzusetzen und intensiv wissenschaftlich-fachlich zu begleiten.

 

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