Kürzlich hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Bericht des Medizinischen Dienstes zu Qualitätskontrollen in Krankenhäusern veröffentlicht. Bei diesen Qualitätskontrollen geht es unter anderem um die Einhaltung der Personalanforderungen nach § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V (Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie/PPP-RL, Beschluss vom 20.01.2022). Dem jüngsten Bericht ist zu entnehmen, dass mit 87,4 % der Löwenanteil der Kontrollen die Qualität der Notfallstrukturen betraf. Bei 59,5% dieser Kontrollen waren die Anforderungen vollständig, bei 37,1% nicht vollständig erfüllt, bei den übrigen die Beurteilung nicht möglich (3,4%). Häufiger Grund waren ‚nicht ausreichende Belege für die schnelle Verfügbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten‘.
Die Spitze der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bezeichnete
die Beanstandungsquote von gut 37% als eine „alarmierende Zahl“. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen erklärte dazu, dies belege, „dass die derzeitigen Empfehlungen der Regierungskommission zur bedarfsgerechten Krankenhausversorgung alles andere als geeignet sind, die Probleme zu lösen“. Er verwies damit auf die jüngst veröffentlichte Empfehlung www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/krankenhausreform.html, wonach künftig mehr Tagesbehandlungen ohne Übernachtung im Krankenhaus ermöglicht werden sollen.
Aus Sicht der Selbstverwaltung ist dies der falsche Weg, um dem Mangel an ärztlichem und pflegerischem Personal in den Krankenhäusern zu begegnen. So urteilte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister: „Der Sachverhalt ist ja nicht neu: Es gibt zu wenig ärztliches und pflegerisches Personal in zu vielen Krankenhäusern. Wir haben weltweit die höchste Zahl an Krankenhausbetten pro Bevölkerungs-Einheit, dabei aber relativ wenig Personal für diese Betten. Statt einer aktiven Gestaltung neuer Versorgungsformen gemeinsam mit den Niedergelassenen, baut man Jägerzäunchen – zum Nachteil von Patienten und Beitragszahlern.“ Eine deutlich bessere Lösung wäre aus Sicht von KBV-Chef Gassen, die Chancen des ambulanten Operieren besser zu nutzen. Dies sei aber nicht nur Angelegenheit des Gesetzgebers, sondern auch der Kostenträger: „Das ambulante Operieren ist nicht nur kostengünstiger, sondern vor allem angenehmer für die Patienten. Es ist gelinde gesagt vollkommen unverständlich, dass die Kassenseite nicht mehr Druck ausübt, sondern eher untätig verharrt.“