Im Bundesgesundheitsministerium herrscht aktuell offenbar das Motto „Masse statt Klasse“. Denn Neuerungen wie die Telematikinfrastruktur und Gesetze wie das TSVG sind ebenso unausgegoren wie ungerecht. Für die handwerklichen Fehler soll – wen wundert‘s – mal wieder die Ärzteschaft haften und bezahlen. Der Vorsitzende des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC), Dr. Christoph Schüürmann, geht in seinem Leitartikel in der aktuellen Ausgabe der Verbandszeitschrift ‚Chirurgen Magazin + BAO Depesche’ auf verschiedene aktuelle gesetzliche Neuerungen ein – insbesondere auf die immer wieder neuen Datenschutzbedenken im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur. Das vollständige Heft kann man hier herunterladen und lesen.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    es ist kein Spahn’sches Gesetz, über das wir reden müssen, es ist vielmehr eine Gesetzesmaschinerie, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) inzwischen produziert. Im Schnitt kommt jeden Monat ein neues Gesetz heraus, viele zusätzlich überfrachtet mit diversen Omnibusinhalten, die noch mehr zur Verwirrung beitragen. Man kann sicher niemandem im BMG Faulheit unterstellen, doch der gesunde Menschenverstand muss einem doch sagen, dass ein solches Über-Tempo die unverzichtbare und vorausgesetzte Sorgfalt im Gesetzgebungsprozess sicher nicht fördert, in meinen Augen sogar ausgebremst.

    Das bekannteste Beispiel aktuell ist die Zwangsanbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) bzw. der gesetzliche Auftrag zur Digitalisierung, verbunden mit der Verfügung, bei Nichtbefolgen das vertragsärztliche Honorar zu kürzen. Nach einem sind es nunmehr 2,5 Prozent, um die Ärztinnen und Ärzten das Honorar gekürzt wird, wenn sie ihre Praxen nicht an die TI anschließen.

    Bestraft wird, wer Patientendaten schützt

    Dies gilt völlig unabhängig von den Gründen für den verweigerten TI-Anschluss. Wir werden also auch dann bestraft, wenn wir die bislang verfügbare Technik für unausgegoren halten und deshalb nicht mit den uns anvertrauten Patientendaten digital „herumspielen“ und sie vor Missbrauch schützen wollen. Dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) diese fragwürdigen Honorarkürzungen umsetzen müssen, finde ich skandalös!

    Dabei versuchen allenthalben Computerexperten dem Ministerium um Herrn Spahn klarzumachen, dass die Sicherheit sensibler Patientendaten in der TI noch längst nicht gegeben ist. Doch bislang reagierten die verantwortlichen Regierungsstellen stets mit Ignoranz und Negierung auf die Warnungen der Experten. Dabei sollte doch eines völlig klar sein: Entweder sorgt der Staat für ausreichende Sicherheitsstandards und übernimmt auch die Haftung für diese, oder die Rechte der Bürgerinnen und Bürger an ihren Daten müssen im Sozialgesetzbuch so eingeschränkt werden, dass sie zu den verfügbaren technischen Möglichkeiten „passen“ – eine Variante, die mir erhebliche Bauchschmerzen bereiten würde.

    Auch die Kompatibilität der TI mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss der Staat als unmittelbarer (Stichwort Digitale Versorgung Gesetz, DVG) aber auch als mittelbarer Gesetzesgeber (DSGVO) gewährleisten. Wir Ärztinnen und Ärzte haben dafür keine Aus- oder Weiterbildung durchlaufen, eine professionelle Beurteilung ist uns nicht möglich.

    Gesundheits-Apps für befindlichkeitsgestörte Gesunde

    Ich habe manchmal den Eindruck, dass Herr Spahn freudestrahlend glaubt, sich auf einer Computerspielmesse zu befinden und geradezu verliebt in seine sogenannten Gesundheits-Apps auf der Spielerkonsole Smartphone ist. Meine Behauptung: Derartige Apps sind – bis auf einige sehr sinnvolle Ausnahmen – nichts für wirklich Kranke, sondern eher etwas für befindlichkeitsgestörte Gesunde und deren Lifestyle. Diese sind naturgemäß in der Überzahl und damit auch wichtige Wählerinnen und Wähler. „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!“

    Es kann doch nicht sein, dass aufgrund des beklagenswert steinzeitlichen deutschen Digitalstandards, der immer noch auf dem Niveau von Fred Feuerstein herumdümpelt, nun wir Ärztinnen und Ärzte die haftungsbeladenen Deppen der Nation sind. Nicht wir sind schließlich verantwortlich für die digitale Misere, sondern nur die fast alles aussitzenden Politiker und Politikerinnen. Dennoch sollen wir es als Beta-Tester und Erfüllungsgehilfen für die Regierung „richten“, eine derzeit noch nicht für Gesundheitsdaten produzierbare angemessene Datensicherheit herzustellen und aufrecht erhalten zu müssen – und das auch noch mit den höchst sensiblen Gesundheitsdaten!

    Auch für die Mehrkosten müssen die Praxen geradestehen

    Nach der Logik des BMG versteht es sich natürlich quasi von selbst, dass alle Risiken und Unwägbarkeiten sowie anstehende Doppelarbeiten (etwa Rezepte parallel in einer elektronischen und einer Papierversion) in der geplanten digitalen Welt, die zu zusätzlicher Arbeit und zu Mehrkosten führen, wir Praxisinhaber als die letztlich Verantwortlichen begleichen dürfen. Denn für unsere Mehrausgaben auf diesem Gebiet ist mal wieder kein Geld vorgesehen.

    Dazu passt auch die jüngste Forderung der möglicherweise noch unerfahrenen Stefanie Stoff-Ahnis aus dem Vorstand des GKV-Spitzenverbands nach einem „Modernisierungsschub in den Arztpraxen“ (siehe Pressemitteilung vom 7. Januar 2020, Kurzlink: tinyurl.com/uxzklsp), insbesondere in Bezug auf ihre digitalen Möglichkeiten, die doch sinngemäß selbstverständlich sein sollten angesichts der gewandelten Lebenswirklichkeit der modernen Menschen.

    Sie erwähnt dabei allerdings nicht, dass die GKV und auch ihr Spitzenverband die Kosten für digitale Modernisierung in ihren eigenen Reihen einfach von den Versichertengeldern in voller selbst gewählter Höhe abzweigen, während sie nicht bereit sind, Krankenhäusern und Arztpraxen die Kosten für die notwendigen zusätzlichen Investitionen – etwa für die Datensicherheit – vollständig zu ersetzen.

    Chaos Computer Club entdeckt regelmäßig Sicherheitslücken

    Es ist doch nicht auszudenken, was passiert, wenn individuelle Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten und dann von diversen Wirtschaftszweigen verwendet oder verkauft werden. Durch eine zentrale Speicherung werden jedoch dafür die besten Voraussetzungen geschaffen. Das wird ein Dorado für alle Hacker auf dieser Welt! Die haben ja wohl einen Knall in Berlin! Ich bin deshalb unter anderem dem Chaos Computer Club (CCC) sehr dankbar, dass er immer wieder auf die massiven Schwachstellen des Gesamtvorhabens hinweist. Zuletzt hatte der CCC Ende 2019 gezeigt, dass Unbefugte sich problemlos angeblich sichere Dokumente wie den elektronischen Arztausweis und die elektronische Chipkarte beschaffen konnten (siehe auch Seite 22).

    Selbst große Firmen, die ganze IT-Abteilungen unterhalten, erleben in Sachen Datensicherheit immer wieder ihre blauen Wunder. Wie sollen wir, die wir mehrheitlich in Einzelpraxen und damit vergleichsweise sehr kleinen Unternehmen arbeiten, dies in gleicher Weise meistern? Das ist schlicht ein Ding der Unmöglichkeit.

    Offene Sprechstunde ist gerade in der Chirurgie absurd

    Ein weiteres Thema, das uns akut auf den Nägeln brennt, ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Hier geht Herr Spahn in einer übergriffigen Art und Weise vor, die mehr als eine Beleidigung für unseren freien Beruf ist. Er befiehlt uns unter anderem, fünf offene Sprechstunden pro Sitz und Woche zusätzlich anzubieten und gegenüber unserer KV auszuweisen. Ich habe mir in meinen kühnsten berufspolitischen Träumen nicht vorstellen können, dass jemand in Deutschland mit seinen über eine Milliarde Arztkontakten pro Jahr auf eine solche Idee kommt. Gerade in der Chirurgie ist das vollkommen absurd.

    Spahn erklärte hierzu zwar sinngemäß, unsereins wäre ja gar nicht betroffen, wenn wir sowieso mehr arbeiten als die neue Mindestsprechzeit es vorsieht. Doch dieser Kommentar entwickelt sich inzwischen immer mehr zum zynischen Hohn, zumindest für die Einzelpraxen. Schließlich gehen erfahrene Juristen wie etwa der BDC-Justiziar Dr. Jörg Heberer davon aus, dass Terminpatienten nicht in der offenen Sprechstunde behandelt werden dürfen. Dies würde eine künstliche Untätigkeit für die chirurgischen Kolleginnen und Kollegen bedeuten, die regelhaft an der Grenze ihrer Möglichkeiten arbeiten – wobei die vertane Zeit dann anschließend nachzuarbeiten wäre. Zu so einem Quatsch darf es auf keinen Fall kommen.

    Massive Eingriffe in Persönlichkeitsrechte von Praxisinhabern

    Außerdem wäre das eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu den Kolleginnen und Kollegen, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit mehreren Sitzen arbeiten, die grundsätzlich parallel eine Terminsprechstunde weiterlaufen lassen können. Es geht außerdem um eine Benachteiligung von operierenden Fächern wie der Chirurgie gegenüber „Gesprächspraxen“. In unserer Fachrichtung sind OP-Termine langfristig zu planen, um das OP-Programm kompakt und wirtschaftlich an mehreren Tagen pro Woche effizient zu gewährleisten, da findet sich neben dem „Restprogramm“ nun einmal kein Platz für freie Stunden. Vielmehr kollidieren die neuen Anforderungen dann auch noch mit der Verpflichtung gegenüber den Berufsgenossenschaften. Verunfallte Patientinnen und Patienten können ja während der offenen Sprechzeiten nicht abgewiesen werden, oder Herr Spahn? Solche Praxen (erst Recht in der Form von Einzelpraxen) hätten von der im TSVG verankerten Verpflichtung zu offenen Sprechstunden ausgenommen werden müssen.

    In der Sache sollte einmal gründlich über eine Verfassungsbeschwerde nachgedacht werden. Dabei bin ich dann wirklich gespannt, ob das inzwischen von deutschen Richtern häufig nahezu stereotyp verwendete Moment der Höherrangigkeit des Gemeinwohls der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung auch bei diesem massiven Eingriff in unsere Persönlichkeitsrechte als Praxisinhaber eingesetzt werden wird.

    Mit den besten kollegialen Grüßen

    Ihr Christoph Schüürmann, 1. Vorsitzender BNC

      Hamburg, 10. Dezember 2019. Seit mehr als zwei Jahren arbeitet eine Kommission der Bundesärztekammer an einer neuen Version der GOÄ, welche die ärztliche Gebührenordnung endlich auf den neuesten Stand bringen soll. Doch wie die neue GOÄ als Rechtsverordnung letztlich umgesetzt wird, darauf hat die Bundesärztekammer nur sehr bedingt Einfluss. Der Vorsitzende des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC), Dr. Christoph Schüürmann, greift dieses Thema in seinem Leitartikel in der aktuellen Ausgabe der Verbandszeitschrift ‚Chirurgen Magazin + BAO Depesche’ auf. Das vollständige Heft kann man hier herunterladen und lesen.

      Liebe Kolleginnen und Kollegen,

      Wir Ärztinnen und Ärzte lernen an dem Beispiel des Entwurfs der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), in der Szene kurz „GOÄ neu“ genannt, einmal mehr den Umstand kennen, dass der Staat selbst schon lange keine „Freundschaft“ mehr zu uns hegt. Wir haben zwar als freier Beruf ein Recht auf eine eigene Gebührenordnung, aber wie genau die aussieht, das ist offensichtlich nicht genau genug geregelt. Der Staat versucht nun mit allen Mitteln und auf verschiedenen Ebenen, die zukünftigen Ausgaben für seine zunehmend alternden Beamten zu begrenzen, und der Adressat dafür sind wir.

      Zurzeit, und das heißt seit mehr als zwei Jahren verstärkt, versuchen die zur Verfügung stehenden Mitarbeiter der Bundesärztekammer mit wirklich übermenschlichen Kräften und Durchhaltevermögen, eine Entwurfs-Version der „GOÄ neu“ in vielen Einzel- und gemeinsamen Gesprächen mit Fachgesellschaften und Berufsverbänden unter den vorgegebenen staatlichen Regularien zu erstellen.

      Dabei treffen sie auf uns Kolleginnen und Kollegen der einzelnen Fachgebiete und Subspezialitäten, deren Vorstellungen teilweise nicht unterschiedlicher sein können und ebenfalls zum Teil einen Zusammenhang zu den vorgegebenen Bedingungen nicht mehr erkennen lassen, die mittelbar längst von staatlicher Seite entschieden sind und nicht mehr verändert werden können. Das heißt, der Prozess der Plausibilisierung der verschiedenen Eingaben ist ein sehr wichtiger Zwischenschritt, um nicht in „Nimmerland“ zu enden.

      Analogziffern führen zu Konflikten mit Kostenträgern

      Über 4000 neue Gebührenordnungspositionen und über 1.000 Zuschlagsziffern der verschiedenen Fächer müssen aufgrund der deutlich geänderten Systematik mit weitreichender Zusammenfassung und Pauschalierung bislang bestehender Einzel- oder Zusatzleistungen mit der jetzigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ganz genau verglichen werden, einschließlich der inzwischen verwendeten Analogziffern. Diese führen ja bekanntermaßen zu immer mehr Konflikten mit den privaten Kostenträgern.

      Dann muss eine ziemlich komplizierte Transkodierung unter Berücksichtigung auch aller Kostenstellen durchgeführt werden, wobei für eine Leistung der mit der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe konsentierte Korridor von 5,8 Prozent (+/- 0.6 Prozent) Ausgabensteigerung (erwarteter Preiseffekt) pro Versichertem nicht zu überschreiten ist. Die Anzahl der Leistungen ist nicht begrenzt, beispielsweise bei Mehrinanspruchnahme, der Korridor gilt für die Monitoringphase von drei Jahren.

      Wichtig ist dabei: Steigerungen aufgrund von Alterung, Morbidität, medizinischem Fortschritt (Innovationen) oder Änderungen bei der Anzahl der Versicherten oder Ärzte unterfallen nicht dem Korridor und bleiben damit unberücksichtigt.

      Wenn es nicht so ernst wäre, muss man das angesichts der teilweise noch existierenden Bewertungen aus dem Jahre 1982 (!!!) sowie aus der letzten Reform für das Labor 1996 (!) für einen absoluten Witz halten, aber so ist das halt mit der Freundschaft. Wenn einem das nicht passt, muss man eben umschulen, zum Politiker reicht es allemal…

      Ziffern sind zwischen alter und neuer GOÄ nicht vergleichbar

      Auch die geänderte Systematik der bisherigen Einzelleistungsvergütungen mit Pauschalierung und damit Integration nahezu aller notwendigen Begleitleistungen in die Hauptleistung ist ein Problem, so kann man die Ziffern „GOÄ alt“ und Entwurf „GOÄ neu“ eigentlich in unseren chirurgischen Fächern nicht mehr sicher vergleichen.

      Dabei habe ich noch nicht erwähnt, dass ja auch geplant ist, die sprechende Medizin teilweise zu Lasten der technischen Leistungen zu stärken, das ist Absurdistan! Mir ist vollkommen unklar, wie wir darauf reagieren sollen, etwa an den zunehmend teuren Hygienekosten sparen? Wir Chirurginnen und Chirurgen betreiben in der technischen Ausstattung keinen Luxus. Was wir anwenden, ist für den Eingriff notwendig oder/und ist vorgeschrieben. Da ist nichts zu ändern!

      Dann werden wir uns an eine Reihe neuer Begriffe und deren Funktionen gewöhnen müssen, etwa die „Gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ“. Diese soll unter anderem zuständig sein für die jährliche kontinuierliche Aktualisierung der GOÄ und die Beurteilung bzw. Empfehlung der zukünftigen Analogziffern. Gewöhnungsbedürftig sind auch die Vorgaben des robusten Einfachsatzes samt Kriterien für die Abweichung davon, daneben außerdem die „Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungswesen“, deren Mitglieder durch das Bundesgesundheitsministerium berufen wurden.

      Zusammenlegung zweier gänzlich verschiedenen Systeme

      Diese sollen bis Ende dieses Jahres Empfehlungen für ein künftiges Vergütungssystem abgeben. Dabei wird ernsthaft über eine Zusammenlegung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM), sprich: einem relativen Verteilungssystem von fiktiv vorhandenem Geld für angefallene ärztliche Leistungen mit quotierter Auszahlung, mit der GOÄ, die per Definition tatsächlich eine Gebührenordnung darstellt, nachgedacht. Mathematisch bzw. inhaltlich ist dieser Vergleich von Äpfeln mit Birnen eigentlich gar nicht möglich, aber die Kommission wird sich schon irgendetwas einfallen lassen – egal, ob es geht.

      Zur Verdeutlichung: Die Bundesärztekammer produziert derzeit eine ärztliche Entwurfsversion der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die noch abschließend mit der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe konsentiert werden muss. Im Erfolgsfall wird sie noch der Wissenschaftlichen Kommission zur Kenntnis gegeben, wobei bisher vollkommen unbekannt ist, in welche Richtung dort gerade gesegelt wird.

      Doch damit nicht genug: Auch das Bundesgesundheitsministerium bzw. die Bundesregierung muss im letzten Schritt die konsentierte Entwurfsversion noch genehmigen bzw. verordnen, es wird nämlich immer wieder vergessen, dass die GOÄ eine Rechtsverordnung ist, die der Staat erlässt. Sie sehen, es gibt eigentlich kaum noch Hürden… Zusammengefasst: Ich möchte mit dieser Arbeitsgruppe der Bundesärztekammer nicht tauschen müssen, Respekt!

      Wenn es etwas wesentlich Neues gibt, werden wir Sie informieren. Nutzen Sie für die Diskussion über unsere Vergütungssituation, die Rahmenbedingungen unserer vertragsärztlichen Tätigkeit sowie andere berufspolitische Themen – und nicht zu vergessen natürlich den kollegialen Austausch – auch den Bundeskongress Chirurgie, der im kommenden Jahr vom 7. bis 8. Februar in Nürnberg stattfindet (nähere Infos hierzu siehe Seite 14).

      Mit den besten kollegialen Grüßen

      Ihr Christoph Schüürmann, 1. Vorsitzender BNC

        Kassel. Am 9. November 2019 wurde bei der Delegiertenversammlung in Kassel turnusmäßig ein neuer BNC-Vorstand gewählt. Drei der bisherigen Vorstandsmitglieder traten nicht mehr zur Wahl an. Jedes wiedergewählte bzw. neue Vorstandmitglied wurde einstimmig gewählt.

        Der neue BNC-Vorstand, der für die kommenden fünf Jahre im Amt ist, setzt sich wie folgt zusammen:

        Für Dr. Christoph Schüürmann ist es mittlerweile die zweite Amtszeit. Der Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie ist seit 1998 in Bad Homburg niedergelassen, seit 2004 praktiziert er in einer Gemeinschaftspraxis. Auf Bundesebene vertritt er die Interessen der niedergelassenen Chirurgen in diversen Gremien der Selbstverwaltung. Sein neuer Stellvertreter Dr. Peter Schwalbach ist Facharzt für Chirurgie und in Bensheim in einer Einzelpraxis niedergelassen. Er hat als Vorsitzender des Hessischen Chirurgen Verbands (HCV) bereits Erfahrung in der berufspolitischen Interessenvertretung gesammelt. Der neue Schatzmeister Dr. Frank Sinning hat bereits in mehreren Verbänden erfolgreich als Kassenwart gearbeitet. Er ist in Nürnberg als Chirurg, spezieller Unfallchirurg und Belegarzt niedergelassen und hat sich – neben der Allgemeinchirurgie (Hernienzentrum) auf die Behandlung von Unfällen und Verschleißerkrankungen spezialisiert. Dabei kooperiert er bei Bedarf auch eng mit einem benachbarten Krankenhaus.

        Dr. Johannes Gensior setzt seine Vorstandsarbeit als Beisitzer fort. Der Chirurg, Unfallchirurg und D-Arzt ist in Korschenbroich mit einer Praxisklinik niedergelassen und seit vielen Jahren auch im Vorstand der ANC Nordrhein berufspolitisch aktiv. Als neuer Beisitzer ergänzt Jan Henniger den Vorstand. Der Facharzt für Chirurgie ist in Frankfurt a. M. niedergelassen und wird die Schwerpunktthemen Nachwuchsgewinnung und Digitalisierung einbringen. In Hessen fungiert er als stellvertretender Vorsitzender des HCV.

        Aus dem Vorstand verabschiedeten sich der bisherige stellvertretende Vorsitzende Dr. Philipp Zollmann (Jena), der bisherige Beisitzer Dr. Gerd-Dieter von Koschitzky (Walsrode) und der bisherige Schatzmeister Dr. Michael Bartsch (Roth). Dr. Zollmann und Dr. von Koschitzky haben den BNC seit seiner Gründung aktiv begleitet und entscheidend mitgeprägt. Dr. Bartsch organisierte etliche Jahre lang erfolgreich den Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg. Die Delegierten dankten den ausscheidenden Vorstandsmitgliedern und wünschten ihnen für ihren weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute.

          Hamburg, 8. Mai 2017. Der Vorsitzende des BNC, Dr. Christoph Schüürmann, ist der neue Vorsitzende des Beratenden Fachausschusses (BFA) für die fachärztliche Versorgung in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die turnusmäßige Wahl für die neue Legislaturperiode fand am 3. Mai statt, Dr. Schüürmann löst den Internisten Dr. Horst Feyerabend aus Hagen ab, der bislang den Vorsitz innehatte. Der BNC-Vorsitzende bedankte sich bei den Mitgliedern des BFA für die fachärztliche Versorgung für das in ihn gesetzte Vertrauen und erklärte: „Ich freue mich, dass ich nun in dieser wichtigen Position mit dazu beitragen kann, weiterhin eine gute Vertretung aller niedergelassenen Fachärzte in der KBV zu erreichen.“

          Der BFA für die fachärztliche Versorgung in der KBV setzt sich aus fünf zugelassenen oder ermächtigten Fachärzten zusammen, wobei Vertreter der konservativen, operativen, medizinisch-technischen Medizin und der ermächtigten Krankenhausärzte vorhanden sein müssen. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt. Der BFA für die fachärztliche Versorgung nimmt schriftlich Stellung zu wesentlichen Fragen, welche die Sicherstellung der fachärztlichen Versorgung sowie die an ihr teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte betreffen.

            Hamburg, 5. Dezember 2016. „Generalisten sind für die Versorgung in der Fläche unverzichtbar – Fachärzte für Innere Medizin und Allgemeinchirurgie zur Versorgung in der Fläche unbedingt erhalten.“ Diese Forderung hat jüngst die 130. Hauptversammlung des Marburger Bundes erhoben (130. HV 2016, Beschluss Nr. 15). Sie bezieht sich auf die anstehenden Änderungen der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) in den Gebieten Innere Medizin und Chirurgie, bei denen Schritte zu immer stärkerer Spezialisierung geplant sind – zulasten einer fachlich breit aufgestellten Weiterbildung.

            Neuer Zuschnitt des Fachgebiets Chirurgie gefährdet die Versorgung

            Der BNC schließt sich der Forderung des Marburger Bundes insoweit an. Ein zukünftiger Allgemein- und Viszeralchirurg muss die Möglichkeit erhalten, auch unfallchirurgische Inhalte zu erwerben – einschließlich der Skelettradiologie –, um sinnvoll in der Niederlassung arbeiten zu können. Der BNC-Vorsitzende Dr. Christoph Schüürmann warnt seit geraumer Zeit vor den fatalen Folgen der geplanten MWBO-Änderung auf die flächendeckende chirurgische Versorgung der Bevölkerung. So ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass der bisherige „Facharzt für Allgemeine Chirurgie“ in der neuen MWBO abgeschafft wird. Angehende Chirurgeninnen und Chirurgen müssen sich dann von Anfang an entscheiden, ob sie den „Facharzt für Allgemeine und Viszeralchirurgie“ (ohne Elemente der Knochenchirurgie), den „Facharzt für Orthopädie/Unfallchirurgie“ (nahezu nur Elemente der Knochenchirurgie) oder andere Weiterbildungssäulen in der Chirurgie (etwa Kinderchirurgie oder Plastische Chirurgie) anstreben. Dr. Schüürmann sagt dazu: „Wir konnten in den Beratungen der gemeinsamen Weiterbildungskommission zwar erreichen, dass ein ‚flexibles Jahr’ eingerichtet wird, in dem sich Weiterbildungsassistenten frei für jedes Gebiet der Medizin entscheiden können. Wer den Weg der Viszeralchirurgie einschlägt, könnte in seinem freien Jahr also z. B. Orthopädie/Unfallchirurgie auswählen. Doch dies wird die grundsätzlichen Probleme der frühen Spezialisierung nicht lösen. Außerdem ist das alles bislang ein Entwurf.“

            MWBO-Novelle macht Generationenwechsel in den Praxen unmöglich

            Dr. Schüürmann erklärt weiter: „Ein ‚Facharzt für Allgemeine Chirurgie’ nach der bisherigen MWBO verfügt sowohl über viszeralchirurgische als auch über unfallchirurgische Kenntnisse. Er kann zum einen diagnostische und konservative therapeutische Maßnahmen sowie Eingriffe im Bauchraum, an inneren Organen und an Weichteilen durchführen. Zum anderen kann er Frakturen konservativ und operativ behandeln, bestimmte Osteosynthesen durchführen und später die eingebrachten Implantate wieder entfernen. Dieses breite Spektrum an Kenntnissen und Fähigkeiten ist für die Arbeit als niedergelassener Chirurg in der Fläche auch dringend erforderlich. Die mit der geplanten neuen MWBO forcierte Spezialisierung steht diesen Anforderungen aus der Praxis diametral entgegen.“ Hinzu kommt, dass die derzeit niedergelassenen Chirurgen ganz überwiegend nach der MWBO von 1993 zu chirurgischen Generalisten ausgebildet wurden und teilweise sogar noch werden (Facharzt für Chirurgie, Schwerpunkt Unfallchirurgie). „Wenn diese Kolleginnen und Kollegen sich in den Ruhestand verabschieden, gibt es im Grunde keine geeigneten Nachfolgerinnen und Nachfolger mehr für sie – weder praktisch, noch zulassungsrechtlich. Auch ohne die Änderung der MWBO ist es schwierig genug, in ausreichender Zahl Nachwuchs für unsere chirurgischen Praxen zu finden. Wir brauchen daher keine MWBO-Novelle, welche die Fortführung von chirurgischen Praxen zusätzlich erschwert oder gar unmöglich macht. Wird hier nicht gegengesteuert, fehlen Allgemeinchirurgen künftig nicht nur in der Niederlassung, sondern – was immer wieder vergessen wird – auch in den Krankenhäusern! Dann werden Doppelbesetzungen hermüssen, die niemand bezahlen will oder kann.“

              Hamburg, 20. Juli 2016. „Nach der OP: wer lange liegt, bleibt krank“ – mit dieser Schlagzeile machte vor einigen Tagen die Süddeutsche Zeitung (SZ) auf ein Problem aufmerksam, das auch für viele Menschen in Deutschland brandaktuell ist: Wer sich als älterer Patient einem chirurgischen Eingriff unterzieht, hat danach häufig Schwierigkeiten, überhaupt wieder auf die Beine zu kommen. „Besonders für ältere Menschen kann eine Operation bedeuten, dass ihr Alltag nie mehr so sein wird, wie sie es zuvor gewohnt waren, und sie fortan auf fremde Hilfe angewiesen sind“, schreibt die SZ darin. Die Zeitung bezieht sich auf eine im amerikanischen Fachmagazin JAMA Surgery veröffentlichte Studie, wonach die Hälfte von über 5.000 älteren Menschen nach einer Operation weniger mobil waren, zusätzliche Hilfe benötigten oder gar in eine Pflegeeinrichtung ziehen mussten. Dieser Verlust an Unabhängigkeit führte häufig zu erneuten Krankenhauseinweisungen und vorzeitigen Todesfällen.

              Ausgeprägter Glauben an die Institution Krankenhaus

              Für den BNC-Vorsitzenden Dr. Christoph Schüürmann sind diese Erkenntnisse nicht überraschend. „Wer nach einer Operation lange im Bett liegt, hat ein erhöhtes Risiko für Thrombosen und Infektionen, die Erholung dauert länger. Außerdem bilden sich Muskeln und Knochenmasse zurück, der Patient wird später wieder fit.“ Aus diesem Grund setzt sich der BNC seit seiner Gründung dafür ein, dass möglichst viele Operationen ambulant durchgeführt werden: „Nach einer ambulanten OP kehrt der Patient in sein gewohntes Umfeld zurück und ist schneller mobil. Das ist auch bei den meisten älteren Patienten problemlos möglich“, betonte Dr. Schüürmann. „Allerdings haben wir in Deutschland einen ausgeprägten Glauben an die Institution Krankenhaus. Viele denken immer noch, dass man mit strenger Bettruhe im Krankenhaus dem Patienten einen Gefallen tut. Doch das Gegenteil ist der Fall!“

              „Staatlich subventionierte Freiheitsberaubung“

              Der BNC-Vorsitzende erinnerte an den Gründungspräsidenten des Verbandes, Dr. Klaus Buschmann, der Krankenhausoperationen, zu denen es eine ambulante Alternative gibt, als „staatlich subventionierte Freiheitsberaubung“ bezeichnet hatte. „Das Krankenhaus sollte den Fällen vorbehalten bleiben, die wirklich eine stationäre Therapie benötigen“, erklärte Dr. Schüürmann. „Wir niedergelassenen Chirurgen sind hochqualifiziert und können auch den meisten älteren Patienten sichere und schonende Eingriffe anbieten, durch die sie nicht unnötig ihre Mobilität einbüßen.“ Eine deutliche Förderung des Ambulanten Operierens würde sich in mehrfacher Hinsicht auszahlen: Zum einen sind ambulante Eingriffe selbst kostengünstiger als entsprechende stationäre Operationen. Und auch die in der JAMA-Studie erwähnten kostspieligen Folgen wie erneute Klinikeinweisungen, Pflegebedürftigkeit und der Verlust von Mobilität ließen sich durch eine konsequente Förderung des Ambulanten Operierens deutlich mindern. „ Was fehlt, ist der politische Wille“, kritisierte Dr. Schüürmann.

                Hamburg, 30. Juni 2016. Im Rahmen einer Strategie-Tagung vom 17. bis 18. Juni 2016 in Fulda verabschiedeten Vertreter des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Berufsverbandes Deutscher Chirurgen (BDC) eine gemeinsame Resolution, mit der sie die Kassenärztlichen Vereinigungen zur genauen Prüfung aller im Krankenhaus erbrachten ambulanten Leistungen auffordern, deren Umfang seit Inkrafttreten des neuen Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) erheblich ausgeweitet werden kann. Die Resolution im Wortlaut:

                Resolution der niedergelassenen Chirurgen

                In Anbetracht der gesetzlichen Vorgaben im Krankenhausstrukturgesetz fordern die niedergelassenen Chirurgen die Kassenärztlichen Vereinigungen auf, die im Krankenhaus erbrachten ambulanten Leistungen konsequent kritisch auf Plausibilität und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.

                Im Einzelnen:

                Bevor zusätzliche Finanzmittel aus der Gesamtvergütung ins Krankenhaus transferiert werden, muss zunächst eine Überprüfung der bisherigen Honorarflüsse erfolgen.

                Dem BNC-Vorsitzenden Dr. Christoph Schüürmann sind insbesondere die jüngsten Entwicklungen bei der ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus ein Dorn im Auge: „Die Krankenhäuser drängen mit Vehemenz in die ambulante Notfallversorgung – und zwar nicht mehr nur außerhalb der normalen Sprechzeiten der vertragsärztlichen Praxen, sondern auch dann, wenn diese geöffnet haben und für die ambulante auch akute Behandlung von Patienten zuständig sind.“

                Hintergrund ist die anstehende Differenzierung der Vergütungssätze für die Notfallbehandlung nach dem KHSG, die zu einer Erhöhung der Vergütung von vormals rund 40 Euro pro Fall auf bis zu 130 Euro führen kann. „Ein ambulanter Notfall ist für ein Krankenhaus mittlerweile ein sehr einträgliches Geschäft, zumal daraus teilweise bis zu 40 % der stationären Fälle rekrutiert werden“, sagte Dr. Schüürmann, „doch ambulante Behandlungsfälle im Krankenhaus werden aus dem Honorartopf von uns Vertragsärzten bezahlt, die eigentlich für die meisten ambulanten Fälle zuständig sind – auch die akuten, ausgenommen Rettungs- und Notarztdienst. Wir befürchten eine Kostenlawine im vertragsärztlichen Sektor, die überhaupt nicht steuerbar ist.“ Anders als beinahe überall in der ärztlichen Versorgung seien Honorarbegrenzungen oder Budgetierungen der Leistungen in diesem Bereich ausgeschlossen. „Vielmehr sollen wir unter Budgetdruck diese Mehrkosten auch noch für andere übernehmen“, kritisierte der BNC-Vorsitzende.

                Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die gültige Rechtsprechung: „Der eigentliche Sinn des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist die Untersuchung, Beratung und Behandlung von Patienten, die außerhalb der Praxisöffnungszeiten Hilfe benötigen – und zwar nur so lange bis die Vertragsarztpraxen wieder geöffnet haben. Eine Notfallbehandlung im Krankenhaus ist nur dann zulässig, wenn dem Patienten aufgrund seines Zustands das Aufsuchen einer Arztpraxis oder des ärztlichen Bereitschaftsdienstes aus medizinischer Sicht nicht zuzumuten ist. Ansonsten besteht kein Versorgungsauftrag.“

                Dr. Schüürmann betonte: „Meine Hauptkritik geht dabei nicht an die Krankenhäuser, sondern an die verantwortlichen Politiker. Diese wollen offensichtlich bar jeglicher Sachkenntnis als voreiliges Wahlgeschenk den Bürgern eine zusätzliche, aber unsinnige Versorgungsebene eröffnen. Was wir brauchen, ist aber eine sinnvolle Patientensteuerung nach allein medizinischen Kriterien durch uns Ärzte als Fachleute – und nicht nach Wunschdenken oder Parteireklame.“

                Mit seinen Kollegen vom BDC ist Schüürmann sich einig, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die Entwicklung sehr wachsam beobachten müssen: „Die KVen sollten Arbeitsgruppen bilden, in denen die Abrechnungen von ambulanten Notfallleistungen im Krankenhaus genau unter die Lupe genommen werden – denn ein Patient, der während der normalen Sprechzeiten sogar mit einer Bagatellerkrankung eine Notfallambulanz im Krankenhaus aufsucht, darf dort überhaupt nicht behandelt werden, sondern muss in eine vertragsärztliche Praxis geschickt werden.“

                  Elmshorn, 12. April 2016. Der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) und der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) fassen ihre beiden Verbandszeitschriften zusammen. Die erste gemeinsame Ausgabe von „Chirurgen Magazin + BAO Depesche“ wird Ende Mai 2016 erscheinen. Im Zentrum der Berichterstattung wird der Bundeskongress Chirurgie stehen, der Ende Februar 2016 in Nürnberg stattgefunden hat. Beim jährlichen Bundeskongress Chirurgie sind BNC und BAO – zusammen mit einer Reihe weiterer Berufsverbände und Fachgesellschaften – bereits seit etlichen Jahren bewährte Partner. Auch berufspolitisch haben die beiden Verbände in den vergangenen Jahren immer wieder eng zusammen gearbeitet.

                  Der BNC-Vorsitzende Dr. Christoph Schüürmann erklärte hierzu: „Der BNC und der BAO verfolgen dieselben politischen Ziele, allen voran die Stärkung der ambulanten Facharztmedizin und des Ambulanten Operierens. Es war für uns daher ein naheliegender Schritt, unserer gemeinsamen politischen Linie nun auch durch eine gemeinsame Verbandszeitschrift Ausdruck zu verleihen.“ BAO-Präsident Dr. Axel Neumann ergänzte: „Unsere beiden Verbände führen immer wieder gemeinsame politische Aktionen miteinander durch. Mit einer gemeinsamen Zeitschrift können wir unserer Stimme besser als bisher Gehör verschaffen.“ Das gemeinsame Magazin behandelt aktuelle gesundheits- und berufspolitische Themen ebenso wie arzt- und medizinrechtliche Fragestellungen. Die Redaktion berichtet von Fachkongressen sowie Pressekonferenzen und fasst aktuelle Neuigkeiten aus den Landesverbänden und Regionen zusammen. In der Rubrik „Medizin“ kommen Autoren aus den jeweiligen Verbänden zu Wort und berichten über ihre Erfahrungen mit bestimmten OP-Methoden, präsentieren einzelne Kasuistiken oder bewerten fachliche Neuerungen aus ihren jeweiligen Spezialgebieten – immer getreu dem Motto „aus der Praxis für die Praxis“.

                  Die neue Zeitschrift „Chirurgen Magazin + BAO Depesche“ erscheint bei der in Schleswig-Holstein ansässigen VMK Verlag für Medizinkommunikation GmbH, die auch die beiden bisherigen, separaten Verbandszeitschriften „Chirurgen Magazin“ und „BAO Depesche“ produziert hat. Das Team um die Redaktionsleiterin Antje Thiel verfügt über langjährige Erfahrung im Medizinjournalismus und hat sich insbesondere auf die Themenfelder Chirurgie, Ambulantes Operieren, Gesundheitspolitik und Praxismanagement spezialisiert. Das gemeinsame Magazin von BNC und BAO erscheint vierteljährlich mit einer Druckauflage von 7.300 Exemplaren. Die verbreitete Auflage wird von der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) geprüft. Mitglieder des BNC und des BAO erhalten die Zeitschrift kostenlos im Rahmen ihrer Mitgliedschaft. Darüber hinaus wird die Zeitschrift im Streuversand an weitere Ärzte chirurgischer und operativer Fachgebiete sowie an Meinungsbildner im Gesundheitswesen verschickt.

                    Nürnberg, 29. Februar 2016 – Glücklicherweise gibt es sie noch: junge Ärzte und angehende Mediziner, die Interesse an einer Weiterbildung zum Chirurgen haben. Bei der Sitzung „Students for Students“ im Rahmen des Bundeskongress Chirurgie, der vom 26. bis 28. Februar 2016 in Nürnberg stattgefunden hat, beschrieb Naomi Lämmlin, Präsidentin der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e. V. (bvmd), die Faszination des Faches Chirurgie: „Der OP ist eine eigene Welt, in der nur der Patient zählt und in der alles andere zurückstehen muss. Ein Chirurg muss schnelle Entscheidungen treffen und sieht sofort das Ergebnis seines Handelns – das gefällt mir.“ Als gestandener Chirurg warb Dr. Matthias Krüger, Beauftragter für Nachwuchsförderung des Berufsverbands Deutscher Chirurgen (BDC), mit weiteren Vorzügen für sein Fach: „Chirurgie ist multiprofessionell und interdisziplinär. Wer sich für das Herz-Kreislauf-System interessiert, wählt die Kardiochirurgie. Wer gern mit Kindern arbeitet, geht in die Kinderchirurgie. Wen die inneren Organe faszinieren, der wird Viszeralchirurg.“ Außerdem seien die Karrierechancen von Chirurgen an deutschen Kliniken ausgesprochen gut.

                    Eine erfolgreiche chirurgische Karriere kann aber auch in die Niederlassung führen, wie Dr. Manfred Weisweiler betonte. Der niedergelassene Chirurg aus Geilenkirchen sagte: „Ich habe noch keinen Tag meiner Niederlassung bereut, denn ich gestalte meine Arbeit selbst, ohne dass mir ein Verwaltungsdirektor reinredet.“ Doch es gibt auch skeptische Stimmen, wie etwa die von Lauritz Blome, Bundeskoordinator der AG Gesundheitspolitik im bvmd, der für sich persönlich den Weg in die Chirurgie mittlerweile ausschließt. „In der Chirurgie herrscht ein immenser Druck, und in keinem anderen Fach sind die Arbeitszeiten so schwer mit einem Familienleben vereinbar“, fasste er seine Kritik an den Arbeitsbedingungen zusammen.

                    Da das Studium die erste große Hürde auf dem Weg zur Chirurgie darstellt, unterstützen die Berufsverbände bereits dort: Beim Nachwuchs-Kongress „Staatsexamen & Karriere“, der parallel am 26. bis 27. Februar gemeinsam vom BDC und dem Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) veranstaltet wurde, stand die Vorbereitung der Medizinstudenten auf den praktisch-mündliche Prüfungsteil der Pflichtfächer Chirurgie und Innere Medizin im Zentrum. „Reaktionszeiten verbessern und das Verhalten bei einer Bruchlandung trainieren – wie im Flugsimulator können wir Studenten auf den Ernstfall vorbereiten“, eröffnete PD Dr. Carsten J. Krones als einer der wissenschaftlichen Leiter den Kongress.

                    Mit den Rahmenbedingungen der chirurgischen Tätigkeit sind auch die fertig ausgebildeten Chirurgen zunehmend unzufrieden, wie die politischen Sitzungen des Kongresses verdeutlichten. „Mit einer Fülle von Gesetzen, die nicht zu Ende gedacht sind und in immer schnellerem Takt verabschiedet werden, greift die Politik immer stärker in unsere ärztliche Selbstverwaltung ein. Außerdem werden so keine der kommenden Herausforderungen im Gesundheitswesen – Stichwort demographischer Wandel – gelöst“, kritisierte der Vorsitzende des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC), Dr. Christoph Schüürmann. Zudem sind etliche Gesetzesinhalte widersprüchlich: So passt die neu eingeführte Regelung, nach der Arztpraxen in rechnerisch „überversorgten“ Gebieten aufgekauft werden und damit vom Markt verschwinden sollen, nicht zu den parallel installierten Terminservicestellen, die Patienten bei dringlichen Überweisungen einen Facharzttermin binnen vier Wochen vermitteln müssen. BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg fasste die Kritik der Chirurgen an der Bundespolitik so zusammen: „Die Politik scheint zu glauben, dass durch dirigistische Planung machbar ist, was personell aufgrund des demographischen Wandels und des zunehmenden Ärztemangels schlicht nicht mehr zu leisten ist.“

                    Über die Frage, wie viele Chirurgen das Land für die gute flächendeckende Versorgung der Bevölkerung braucht, wurden sich die Referenten aus den Berufsverbänden, der Selbstverwaltung, vom GKV-Spitzenverband und aus der Politik nicht einig. Der zweite Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Dieter Haack, gab zu bedenken, dass die bisherige Bedarfsplanung von Vollzeitstellen in Einzelpraxen ausgeht. „Im Übrigen basiert die derzeitige Bedarfsplanung noch immer auf den Ist-Zahlen Anfang der 1990er Jahre. Seither haben sich die Versorgungsbedarfe der Bevölkerung ebenso verändert wie die Möglichkeiten der modernen Medizin. Zudem arbeiten mittlerweile etwa 12.000 angestellte Ärzte im niedergelassenen Bereich, viele davon in Teilzeit.“

                    Hans-Werner Pfeifer, Referent für Grundsatzfragen beim GKV-Spitzenverband bestand dennoch darauf, dass es Überkapazitäten in etlichen Bereichen der vertragsärztlichen Versorgung gebe: „Diese Überkapazitäten binden ärztliche Zeit und kosten Geld, beides fehlt dann an anderer Stelle.“ Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml, die als Vertreterin der Politik auf dem Podium saß, gab hingegen zu bedenken: „Es ist richtig, dass die Zahl der Ärzte in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Doch gleichzeitig ist die Zeit, die ein Arzt direkt im Kontakt mit dem Patienten verbringen kann, immer weniger geworden. Das ist ein Problem.“

                    Woran der Zeitmangel bei Ärzten liegt, ist hinreichend bekannt: Verschärfte Hygiene- und Qualitätsrichtlinien und überbordende Dokumentationspflichten machen insbesondere ambulant operierenden Ärzten im Alltag das Leben schwer. Doch Hygiene und Dokumentation kosten nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld, ohne dass dieser Umstand sich in der Vergütung ambulanter Operationen niederschlägt. Für dieses Problem und viele weitere Baustellen will der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) gemeinsam mit dem BNC, dem BDC und dem Anästhesienetz Deutschland (AND) die Bevölkerung und nicht zuletzt die Politik in einer neuen politischen Kampagne sensibilisieren. BAO-Präsident Dr. Axel Neumann erklärte dazu: „In der Vergangenheit demonstrierten Ärzte zu Tausenden vor dem Brandenburger Tor, wenn sie gegen die Berliner Politik protestieren wollten. Heute gehen wir einen neuen Weg über eine Social-Media-Kampagne.“ Die Kampagne trägt den Titel „Autsch! Wenn Politik weh tut“. Unter www.ihre-ambulante-op-praxis.de können interessierte Ärzte und Patienten sich über die Positionen der beteiligten Verbände informieren und Materialien wie Wartezimmerplakate oder Shortfacts zur Weiterverbreitung über das Wartezimmer-TV, Twitter und Facebook herunterladen.

                      Hamburg, 18. März 2015. Gegen die geplante Abschaffung des „Facharztes für Allgemeinchirurgie“ im Zuge der für 2016 geplanten Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung (MWBO) hat sich der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) ausgesprochen. Der aktuelle, von der gemeinsamen Weiterbildungskommission der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und des Berufsverbandes Deutscher Chirurgen (BDC) beantragte Entwurf sieht vor, dass der chirurgische Nachwuchs künftig entweder zum „Facharzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie“ mit den bisherigen Weiterbildungsinhalten des Facharztes für Viszeralchirurgie (ohne Elemente der Knochenchirurgie) oder zum „Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie“ (ausschließlich Elemente der Knochenchirurgie) weitergebildet werden.

                      In einer ausführlichen Stellungnahme hat der BNC nun zusammengefasst, welche fatalen Konsequenzen diese Neustrukturierung des Fachgebiets Chirurgie sowohl für die Patientenversorgung als auch für die Zukunftsplanung niedergelassener Chirurgen hätte. Die Stellungnahme steht hier als Vollversion zum Download bereit. Mit ihr tritt der BNC derzeit an Entscheidungsträger in der ärztlichen Selbstverwaltung ebenso wie in der Politik und in anderen Verbänden und Fachgesellschaften heran.

                      Der BNC-Vorsitzende Dr. Christoph Schüürmann sagte hierzu: „Die Neustrukturierung würde die Spezialisierung innerhalb unseres Fachgebietes weiter vorantreiben. Doch in der flächendeckenden Versorgung brauchen Patienten in erster Linie Generalisten, die ein breites Spektrum chirurgischer Expertise abdecken können.“ Schüürmann erinnerte daran, dass die geplanten MWBO-Novellierung weder im Einklang mit dem hiesigen Vertragsarzt- und Zulassungsrecht, noch mit dem Zuschnitt der Fachgebiete auf europäischer Ebene wäre. Die Neuordnung der Fachgebietsbezeichnungen hätte zur Folge, dass niedergelassene Chirurgen für ihre Praxen künftig keine ausreichend qualifizierten Nachfolger mehr finden, die dem Versorgungsauftrag gemäß den geltenden Vorgaben gerecht werden. Damit wäre nicht nur der Fortbestand einer Großzahl chirurgischer Praxen, sondern auch die flächendeckende chirurgische Versorgung in Deutschland in Gefahr. Mittelfristig würden die bisherigen chirurgischen Praxen bis auf Ausnahmen in der orthopädischen Versorgungsebene verschwinden.

                        Nürnberg, 2. März 2015. Niedergelassene Chirurgen sind die ersten Ansprechpartner für Patienten bei jeglichen Verletzungen, bei chronischen Verläufen ebenso wie in Notfällen. Doch mittlerweile ist diese wichtige Säule der ambulanten medizinischen Versorgung selbst zum Notfall geworden, wie beim Bundeskongress Chirurgie vom 27. Februar bis 1. März 2015 in Nürnberg deutlich wurde. Der Kongressleiter Dr. Stephan Dittrich betonte: „Keine Kassenärztliche Vereinigung, keine Klinikverwaltung, keine Kammer, kein Politiker und kein Pharmakonzern hat je einen Patienten gesund gemacht. Diese Institutionen sind wichtige Dienstleister für Ärzte – und nicht umgekehrt!“ Allerdings erschwere es die zunehmende Ökonomisierung des Gesundheitswesens dem Arzt, seiner originären Aufgabe gerecht zu werden und frei und unabhängig ärztlich zu handeln. Auch BAO-Präsident Dr. Axel Neumann sorgt sich um die ärztliche Freiberuflichkeit und kündigte öffentlichkeitswirksame Proteste seines Verbandes für die kommenden Monate an: „Die jüngsten gesundheitspolitischen Entwicklungen – angefangen vom Versorgungsstärkungsgesetz über die Arbeitsstättenverordnung bis hin zu immer weiter ausufernden Hygiene- und Dokumentationsauflagen – behindern die Arbeit der ambulanten OP-Zentren zum Nachteil der Patienten und bedrohen wichtige ambulante Versorgungseinrichtungen in ihrer Zukunftsplanung in den großen Städten.“

                        Widerstand gegen die Abschaffung des Facharztes für Allgemeine Chirurgie

                        Zur Zukunftsplanung gehört auch die Frage, wer die chirurgische Versorgung der Bevölkerung gewährleistet, wenn die derzeit aktiven Chirurgen in den Ruhestand treten. Bereits der Nachwuchsmangel in der Medizin macht es Chirurgen schwer, Nachfolger auch für etablierte Praxen zu finden. Nahezu unmöglich würde eine Praxisabgabe an jüngere Nachfolger, wenn eine Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) wie derzeit vorgesehen in Kraft tritt. Hierzu sagte der BNC-Vorsitzende Dr. Christoph Schüürmann: „Die geplante Abschaffung des Facharztes für Allgemeine Chirurgie im Zuge der MWBO-Novellierung würde dazu führen, dass die nachfolgende Chirurgengeneration nicht die erforderlichen Qualifikationen mitbringt, um unsere Praxen zu übernehmen und die Patientenversorgung flächendeckend aufrecht zu erhalten.“ Die neu zugeschnittenen, deutlich stärker spezialisierten Facharztbezeichnungen wären inkompatibel mit der Niederlassung als chirurgischer Vertragsarzt, denn diese verlangt eine breite Ausbildung mit Inhalten aus der allgemeinen und aus der Bauchchirurgie ebenso wie aus der Orthopädie und Unfallchirurgie. „Von vielen Seiten wird behauptet, die Novellierung diene der Harmonisierung auf europäischer Ebene, doch tatsächlich gibt es in der EU keine Bestrebungen, den Facharzt für Allgemeine Chirurgie abzuschaffen.“ Schüürmann versprach seinen Kollegen, gegenüber Politik und der ärztlichen Selbstverwaltung intensiv für eine Kurskorrektur in diesem Punkt einzutreten.

                        Notfälle in der Chirurgie beherrschten die fachlichen Sitzungen des Kongresses

                        Das Thema „Notfall“ beherrschte aber nicht nur die politischen Debatten beim Bundeskongress Chirurgie, sondern auch die fachlichen Diskussionen: In verschiedenen Sitzungen widmeten sich Referenten aus Klinik und Praxis der Notfallversorgung in verschiedenen chirurgischen Fachdisziplinen: Das Themenspektrum umfasste Notfälle in der Gefäß-, der Leistenbruch-, der Hand- und Fuß- sowie Viszeral- und Unfallchirurgie ebenso wie proktologische und kinderchirurgische Notfälle. Mit 1.540 Teilnehmern verzeichnete der Bundeskongress Chirurgie in diesem Jahr eine neue Rekordbeteiligung. Nach sechs erfolgreichen Jahren als Kongressleiter wurde 2015 der niedergelassene Chirurg Dr. Stephan Dittrich aus Plauen aus seinem Amt verabschiedet und übergab den Staffelstab an seinen Kollegen Dr. Michael Bartsch, BNC-Vorstandsmitglied und niedergelassener Chirurg aus Roth, der den Kongress ab 2016 inhaltlich leiten wird.

                          Patientenversorgung 2015: Vom chirurgischen Notfall zum „Notfall Chirurgie“

                          Sehr geehrte Damen und Herren,

                          Chirurgen sind Primärärzte bei Verletzungen, Schmerzen und Notfällen aller Art. Zu einer patientenorientierten chirurgischen Notfallversorgung gehört der intensive Austausch mit anderen Fach- und Berufsgruppen ebenso wie spezielle Kenntnisse im eigenen Fachgebiet. Beim Bundeskongress Chirurgie, der vom 27. Februar bis 1. März 2015 im Congress Centrum Nürnberg (CCN) Ost stattfindet, können sich die Teilnehmer über die optimale Behandlung von Notfallpatienten austauschen und fachlich auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum der fachlichen Sitzungen umfasst Notfälle in der Gefäß-, der Leistenbruch-, der Hand- und Fuß- sowie der Unfallchirurgie ebenso wie proktologische und kinderchirurgische Notfälle.

                          Leider ist die Chirurgie mittlerweile auch selbst zum „Notfallpatienten“ geworden, denn ihr politisches und wirtschaftliches Umfeld hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch verändert: Es wird bestimmt durch Ökonomisierung und Regressgefahr, Arbeitsverdichtung und verschärfte Hygieneauflagen sowie Medienschelte für vermeintliche Behandlungsfehler oder Korruptionsfälle. Die Erwartungen an Patientensicherheit, Arbeitsqualität und ärztliche Zuwendung sind in den chirurgischen Fächern sehr hoch, lassen sich unter den derzeitigen Rahmenbedingungen aber immer schwerer erfüllen. Folglich sind die chirurgischen Fächer für den ärztlichen Nachwuchs nur wenig attraktiv, immer mehr niedergelassene Chirurgen geben ihre Praxissitze an Krankenhausträger ab. Auch über den Notfallpatienten Chirurgie und seine Zukunftsperspektiven soll daher beim Bundeskongress in Nürnberg ausführlich diskutiert werden. Darüber hinaus werden auch diverse Workshops, ein Gutachten-Seminar, Auffrischungskurse zum Strahlenschutz sowie verschiedene Fortbildungskurse für die Praxismitarbeiterinnen angeboten. Das vollständige Tagungsprogramm finden Sie online unter www.bundeskongress-chirurgie.de.

                          Interessierte Journalisten sind herzlich eingeladen, am gesamten Kongress teilzunehmen. Gern vermitteln wir Ihnen kompetente Interviewpartner und versorgen Sie mit Hintergrundinformationen. Unter der Nummer 0179 2050813 erreichen Sie während des gesamten Kongresses unsere Redakteurin Antje Thiel, die Ihnen gern vor Ort bei der Organisation behilflich ist.

                          Mit freundlichen Grüßen

                          Dr. Christoph Schüürmann, BNC-Vorsitzender
                          Dr. Axel Neumann, BAO-Präsident

                            Hamburg, 24. Mai 2013. Das gesamte Gesundheitswesen profitiert von Chirurgen, die in allen Bereichen chirurgischer Tätigkeit gut ausgebildet sind. Daher sollten die Kosten für die chirurgische Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Chirurgen nicht allein den Praxisinhabern aufgebürdet werden. Der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) distanziert sich damit von einer Ankündigung des Berufsverbandes Deutscher Chirurgen (BDC), niedergelassene Chirurgen wollten für die Weiterbildung des Nachwuchses jetzt teilweise mit ihrem eigenen Honorar aufkommen. BNC-Präsident Dr. Dieter Haack erklärte: „Die vom BDC zitierte Umfrage war nicht mit dem BNC als Verband der niedergelassenen Chirurgen abgestimmt. Sie konterkariert Bestrebungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer, die eine Finanzierung aus dem Gesundheitsfonds anstreben.“

                            Tatsächlich ist die chirurgische Weiterbildung in Deutschland in Gefahr. Generell haben zu wenig Ärzte Interesse an einer chirurgischen Weiterbildung. Darüber hinaus können die Kliniken mittlerweile nicht mehr alle Inhalte der chirurgischen Weiterbildung anbieten, weil immer mehr Erkran- kungen statt in Kliniken ambulant in Facharztpraxen behandelt werden. „Was in einem Krankenhaus kaum noch angeboten wird, kann dort auch nicht unterrichtet werden“, erklärte Haack. Des- halb muss die chirurgische Weiterbildung in diesen Bereichen dringend in die Praxen verlagert werden. Noch ist allerdings nicht eindeutig geregelt, woher das Geld für die ambulante chirurgische Weiterbildung kommen soll. Für den BNC ist jedenfalls klar, dass niedergelassene Chirurgen keinen finanziellen Spielraum haben, um in diesem Bereich in Vorleistung zu gehen. „Die Aussage des BDC hört sich so an, als hätten wir niedergelassene Chirurgen noch Geld übrig, doch gerade das Gegenteil ist der Fall!“, betonte Haack.

                            „Wir niedergelassenen Chirurgen fordern für Weiterbildungsassistenten in der Praxis eine wenigstens gleiche Vergütung wie im Krankenhaus. Der zusätzliche Aufwand für den weiterbildenden Arzt muss durch eine verbesserte Vergütung der ärztlichen Leistungen honoriert werden“, forderte der BNC-Präsident.

                            Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurgen in Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie 25 regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Er engagiert sich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären Austauschs ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politikern, Krankenkassen, Wirtschaft und anderen Berufsverbänden.

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                                      Als exklusiven Service für seine Mitglieder gibt der BNC in unregelmäßigen Abständen Sonderhefte zu Spezialthemen heraus. Bislang erschienen sind ein Sonderheft Praxisgründung (2007) mit vielen Informationen rund um die Niederlassung als Chirurg und ein Sonderheft Medientraining (2010) mit Tipps rund um die Pressearbeit und zum Umgang mit Journalisten.

                                      Hier können Sie sich die beiden BNC-Sonderhefte als pdf-Dateien herunterladen:

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                                          Inhalte älteren Datums finden sie hier auf der alten, stillgelegten Webseite des BNC:

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