Berufsverband Niedergelassener Chirurgen e.V.

Informationen für Patienten

Hier finden Sie Informationen über eine Reihe typischer Beschwerden und Krankheitsbilder, die in der Regel problemlos beim niedergelassenen Chirurgen behandelt werden können.


Handchirurgie

Eine Operation an der Hand ist in den allermeisten Fällen kein Grund für einen Krankenhausaufenthalt. Für die meisten handchirurgischen Eingriffe ist keine Vollnarkose erforderlich, der Patient ist nach dem Eingriff wieder mobil. Nachfolgend finden Sie einige typische Handprobleme, die beim niedergelassenen Chirurgen behandelt werden können.

  • Morbus Dupuytren

    Morbus Dupuytren oder auch Dupuytren’sche Erkrankung bezeichnet eine gutartige Erkrankung des Bindegewebes der Handinnenfläche. Erkrankungsursache ist vermutlich eine erbliche Veranlagung, kombiniert mit einem Auslöser wie etwa eine akute Verletzung. Beim Morbus Dupuytren bilden sich – in der Regel im beweglichen Bereich unterhalb der Fingergrundgelenke – verhärtete Knötchen und später ganze verhärtete Faserstränge, die im Lauf der Zeit die Streckung der befallenen Finger behindern. Wenn einzelne oder mehrere Finger nicht mehr gestreckt werden können, spricht man von einer Dupuytren’schen Kontraktur. Die Krankheit tritt vor allem bei älteren Menschen auf, wobei Männer meist früher betroffen sind als Frauen.

    Ziel der Behandlung ist es, die verhärteten Stränge aufzulösen und die Beweglichkeit der Finger wieder herzustellen. Hierfür stehen dem Handchirurgen verschiedene Methoden zur Verfügung: Strahlentherapie, Nadelfasziotomie (PNF), Handoperation oder Injektion von Kollagenase.

    Weitere Informationen zum Morbus Dupuytren finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der Deutschen Dupuytren-Gesellschaft

  • Karpaltunnelsyndrom

    Der Begriff Karpaltunnelsyndrom bezeichnet die Einengung (Kompression) des Nervus medianus im Bereich der Handwurzel. Sie macht sich zunächst meist nachts durch Kribbeln und Missempfindungen, später auch tagsüber und durch Schmerzen in der Hand bemerkbar. Diese Schmerzen können von der Hand in den gesamten Arm ausstrahlen. Im fortgeschrittenen Stadium kann ein Karpaltunnelsyndrom zu einem Muskelschwund im Bereich des Daumenballens, Schwäche beim Greifen und zu einem verminderten Tastgefühl führen. Frauen sind etwa dreimal häufiger vom Karpaltunnelsyndrom betroffen als Männer.

    Ein erfahrener Handchirurg kann ein Karpaltunnelsyndrom aufgrund der Beschwerden und der körperlichen Untersuchung diagnostizieren. Diese Diagnose lässt sich sichern durch eine Messung der Nervenleitgeschwindigkeit beim Neurologen. Wenn das Karpaltunnelsyndrom nur schwach ausgeprägt ist, kann es konservativ behandelt werden. Hierfür werden dem Patienten in der Regel spezielle Schienen angepasst oder verordnet, die das Handgelenk ruhigstellen und entlasten. Schmerzmittel und entzündungshemmende Medikamente sowie Kältetherapie können die Beschwerden ebenfalls lindern.

    In schwereren Fällen muss eine chirurgische Therapie durchgeführt werden. Für den Eingriff setzt der Handchirurg einen Hautschnitt in der Hohlhand und durchtrennt das Band, das den Handwurzelknochen überspannt und den Karpaltunnel begrenzt. Hierdurch wird der Karpaltunnel erweitert, der Nerv wird entlastet. Anstelle eines offenen Eingriffs kann der Operateur in bestimmten Fällen auch minimal invasiv mit endoskopischem Instrumentarium operieren.

  • Panaritium

    Unter einem Panaritium versteht man eine eitrige Entzündung des Fingers. Meist entsteht es infolge einer unbedeutenden kleinen Verletzung, die vom Patienten nicht sonderlich beachtet wird. Hierbei dringen Keime (meist Staphylokokken) in die Wunde ein und verursachen eine Infektion.

    Man unterscheidet verschiedene Formen des Panaritiums:

    • Oberflächliches Panaritium (der Eiter hat sich unter der oberflächlichen Hautschicht angesammelt und ist auf die Haut begrenzt),
    • Subkutanes Panaritium (der Eiter hat sich im Fettgewebe des Fingers unter der Haut angesammelt),
    • Panaritium des Nagelbetts (die Entzündung betrifft den seitlichen oder hinteren Nagelwall, dieser ist geschwollen, gerötet und druckempfindlich),
    • Panaritium unter dem Nagel (hierbei befindet sich unter dem gesamten Nagel Eiter),
    • Sehnenscheiden-Panaritium (die Entzündung betrifft die benachbarten Sehnenscheiden, was im schlimmsten Fall einen Sehnenzerfall zur Folge haben kann und deshalb dringend behandelt werden muss),
    • Gelenk-Panaritium (hierbei betrifft die Entzündung auch das Fingerendgelenk),
    • Knochen-Panaritium (hierbei bildet sich ein Verbindungskanal zwischen Haut und Knochen, in dem sich Eiter ansammelt).

    Ein Panaritium muss immer operiert werden, wobei der Chirurg in lokaler Betäubung den Entzündungsherd freilegt und desinfiziert. Während es bei oberflächlichen Panaritien ausreicht, die Eiterblase zu öffnen, ist bei Entzündungen in tieferen Gewebeschichten ein mehr oder weniger langer Hautschnitt unter lokaler Betäubung erforderlich.

Fußchirurgie

Eine Operation am Fuß ist in den allermeisten Fällen kein Grund für einen Krankenhausaufenthalt. Für die meisten fußchirurgischen Eingriffe ist keine Vollnarkose erforderlich. Nach dem Eingriff sollte der Patient den Fuß zwar zunächst hochlagern, darf und soll sich aber frühzeitig wieder bewegen. Nachfolgend finden Sie einige typische Fußprobleme, die beim niedergelassenen Chirurgen behandelt werden können.

  • Hallux Valgus

    Hallux valgus ist die Fachbezeichnung für einen „Ballenzeh“. Hierbei handelt es sich um eine Fußfehlstellung des großen Zehs und die Veränderung der dazugehörigen Muskel- und Sehnen. Als Ursache gelten neben einer erblichen Veranlagung zu enge Schuhe, in denen der Großzeh ständig nach außen gedrückt wird. Hierdurch verändert sich seine Gelenkstellung und die Zugrichtung der Sehnen, bis es zur Bildung eines Ballens kommt, der am Schuh reibt und dem Betroffenen starke Schmerzen bereiten kann.

    Nur bei leichteren Fällen des Hallux valgus lässt sich auch mit konservativer Therapie etwas ausrichten: Man versucht, mit weiten Schuhen, ringförmigen Schaumstoffpolstern, Silikonauflagen oder Hallus-Valgus-Schienen den Großzehenballen zu entlasten. Bei einem stärker ausgeprägten Ballen hilft nur eine Operation, bei der der Operateur mithilfe von Sägeschnitten am Knochen die Achse des Mittelfußknochens korrigiert. Hierbei spricht man von einer „Umstellungsosteotomie“. Je nach Schweregrad und Operationstechnik kann es notwendig sein, den umgestellten Knochen mit einer kleinen Titan-Schraube oder einer Metallplatte zu fixieren. Dieses Material kann bei Bedarf nach etwa einem halben Jahr in einem zweiten kleinen Eingriff wieder entfernt werden.

  • Hallux Rigidus

    Wenn der Gelenkknorpel im Großzehengrundgelenk abnutzt und verschleißt, spricht man von einem Hallux Rigidus. Zunächst schmerzt das Großzehengrundgelenk nur beim Laufen, später auch in Ruhe. Mit der Zeit wird das Gelenk unbeweglich, schließlich sind der Gelenkknorpel oder das ganze Gelenk zerstört.

    Bei der Operation entfernt der Chirurg zunächst neugebildete Knochenanlagerungen. Bei leichteren Formen des Hallux Rigidus kann der Chirurg das Gelenk mit einer „Verkürzungsoperation“ im Bereich des 1. Mittelfußköpfchens oder auch des Großzehengrundgliedes entlasten. Wenn das Gelenk schon zu stark zerstört ist, lassen sich die Schmerzen unter Umständen nur mit einer Gelenkversteifung, Gelenkentfernung oder den Ersatz durch ein Kunstgelenk beseitigen.

  • Hammerzehen

    Unter dem Begriff „Hammerzehen“ werden umgangssprachlich verschiedene Fehlstellungen der kleinen Zehen zusammengefasst. Der Chirurg unterscheidet zwischen Hammer-, Krallen- und Klauenzehen – je nachdem ob die Fehlstellung der Kleinzehe im Mittel- und/oder Endgelenk besteht und ob sie von der Seite oder von oben betrachtet auffällt. Für den Patienten bereiten diese Fehlstellungen vor allem dann Probleme, wenn sich durch das Reiben der Schuhe schmerzhaften Hornhautschwielen oder Hühneraugen bilden.

    Nachtschienen, Zügelverbände, Zehengymnastik, Einlagen, Druckschutzorthesen oder Spezialschuhe können helfen, die Beschwerden zu lindern, obwohl sie nichts an der Fehlstellung der Zehen ändern. Um die jeweilige Fehlstellung zu beheben, muss der Chirurg operieren: Dabei durchtrennt er verkürzte Sehnen und Gelenkkapseln, verlagert und verlängert sie, fixiert verkrümmte Zehen mit einem Draht, entfernt kleine Knochenkeile um den Knochen gerade auszurichten oder versteift bei Bedarf einzelne Mittelgelenke.

  • Eingewachsene Zehennägel

    Ein eingewachsener Zehennagel kann viele verschiedene Ursache haben: Manchmal entsteht er, weil enge Schuhe oder Zehenfehlstellungen Druck ausüben. Auch Nagelerkrankungen wie Nagelpilz oder Schuppenflechte oder Nagelfehlformen können zu eingewachsenen Zehennägeln führen. Ein weiterer häufiger Auslöser ist falsche Nagelpflege: Wird der Nagel zu kurz und schräg geschnitten, bleibt seitlich häufig ein Sporn übrig, der in das Gewebe einwachsen und sich entzünden.

    Was der Patient selbst tun kann: Tägliche Fußbäder mit Kernseife, Druckentlastung durch geeignete Schuhe und entzündungshemmende Salben.

    Was die Fußpflegerin tun kann: Nagelkorrektur mit einer fachgerechten podologischen Nagelspangen-Behandlung, die unter Umständen eine Operation vermeiden kann.

    Was der Chirurg tun kann: Bei einer Operation entfernt der Chirurg Teil des betroffenen Nagels, das darunterliegende, entzündete Gewebes sowie einen Teil der Nagelwurzel, um ein erneutes Nagelfehlwachstum an der betreffenden Stelle zu verhindern.

    Patienten mit Diabetes mellitus oder bekannten Gefäßerkrankungen sollten bei Problemen mit eingewachsenen Zehennägeln nicht zögern und sofort einen Fußspezialisten aufsuchen.

Weitere Patienteninformationen finden Sie zum Beispiel auf der Seite der Gesellschaft für Fußchirurgie

Krampfaderchirurgie

Krampfadern – der medizinische Fachausdruck lautet „Varikose“ oder „Varikosis“ – sind ein weit verbreitetes Problem. Hauptursache ist eine angeborene Venenwand- und Bindegewebsschwäche. Diese Schwäche führt dazu, dass bei langem Stehen oder Sitzen mehr Blut in den Beinen bleibt und die Venen ausdehnt, bis die Venenklappen den Rückfluss des Blutes in die Beine nicht mehr vollständig verhindern können. Die Varikose zeigt sich äußerlich durch knotig-erweiterte oberflächliche Venen, betroffen sind vor allen deren Hauptstämme, die Vena saphena magna und die Vena saphena parva.

Um das genaue Ausmaß der Venenschwäche zu diagnostizieren, setzen Chirurgen mittlerweile bevorzugt den nicht invasiven farbkodierten Dopplerultraschall (Duplexsonographie) ein. Mit diesem Verfahren kann er auch feststellen, ob das tiefe Venensystem noch ausreichend Funktion und Durchlässigkeit aufweist, damit das Blut nach einer chirurgischen Sanierung der Varikose wieder störungsfrei zirkulieren kann.

Konventionelle Operationsmethoden sind das „Stripping“ – also Ziehen – der betroffenen Venen (Verfahren nach Babcock). Als Nachteile gelten mögliche Komplikationen wie Nachblutungen oder Wundheilungsstörungen. Außerdem muss der Patient nach dem Eingriff mehrere Wochen lang Kompressionsstrümmpfe tragen. Das Stripping ist dennoch weltweit nach wie vor weit verbreitet, allerdings gibt es mittlerweile auch schonendere minimal invasive Methoden. Hierzu zählen die endovenöse Lasertherapie, die endovenöse Radiofrequenztherapie und die Sklerotherapie, bei denen die Venen selbst nicht entfernt werden. Vielmehr wird stattdessen die Innenauskleidung der betroffenen Venen (Endothel) thermisch oder chemisch zerstört, um auf diese Weise den Blutstrom zu unterbinden. Weitere schonende Verfahren sind die Radiofrequenzmethode, bei der die Krampfader von innen verödet wird, und die CHIVA-Methode, bei der Venen gezielt an einzelnen Stellen abgebunden werden, um den unerwünschten Rückfluss zu verhindern.

Muskelaktivität ist wichtig für das Venensystem, deshalb sollte sich der Patient nach der Operation so bald wie möglich wieder völlig normal bewegen. Nicht jede Operationsmethode eignet sich für jeden Patienten, Betroffene sollten sich also im Vorfeld ausführlich bei einem Venenspezialisten beraten lassen.

Weitere Patienteninformationen finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der Venenliga: http://www.venenliga.de/

Hernienchirurgie

Der Begriff „Hernie“ stammt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie Vorwölbung. In der Medizin bezeichnet er einen Bauchwandbruch. Dies ist eine Öffnung („Bruchpforte“) in der Bauchwand, durch die sich Bauchfell, manchmal zusammen mit Darmschlingen, nach außen stülpen kann. Treten Hernien bei Kindern auf, sind sie zumeist angeboren. Bei Erwachsenen entstehen sie zum einen durch eine Bindegewebsschwäche und zum anderen durch Belastungen wie zu schweres Heben, starkes Husten oder Pressen beim Stuhlgang.

Hernien bilden sich nicht von allein zurück, müssen aber nicht unbedingt sofort operiert werden. Gefährlich werden sie dann, wenn Darmschlingen in der Bruchpforte eingeklemmt („inkarzeriert“) werden und abzusterben drohen. In diesen Fällen muss sofort operiert werden. Für die Operation stehen verschiedene offene und minimal invasive Techniken zur Verfügung, häufig wird zur Unterstützung der schwachen Bauchdecke ein leichtes Kunststoffnetz implantiert.

Chirurgen unterscheiden eine Reihe verschiedener Hernientypen:

  • Leistenbruch

    Eine Hernie in der Leistengegend bezeichnet man als Leistenbruch. Er tritt besonders häufig bei Jungen und Männern, deutlich weniger häufig bei Mädchen und Frauen auf. Man unterscheidet direkte und indirekte Hernien.

  • Nabelbruch

    Bei Säuglingen treten Nabelbrüche auf, wenn sich die Bauchwand noch nicht stabil geschlossen hat, so dass sich durch die Lücke Bauchfell vorwölben kann. Im Säuglingsalter muss nicht unbedingt operiert werden, häufig reicht eine Bandagierung aus. Bei älteren Patienten sollten Nabelhernien operiert werden, um die Einklemmung („Inkarzeration“) von Organen zu verhindern.

  • Schenkelbruch

    Schenkelhernien treten unterhalb der Leistenregion und vor allem bei älteren Frauen auf. Sie sind meist sehr schmerzhaft. Weil bei diesem Hernientyp besonders häufig Einklemmungen („Inkarzerationen“) auftreten, sollten sie ohne große Verzögerung operiert werden.

  • Narbenbruch

    Ein Narbenbruch entsteht, wenn die Bauchdecke durch Narben infolge früherer Operationen geschwächt ist, so das eine Gewebelücke entstehen kann. Die Operation einer Narbenhernie ist anspruchsvoll, meist implantiert der Chirurg ein Kunststoffnetz zur Stabilisation der Bauchwand.

Weitere Patienteninformationen finden Sie zum Beispiel beim Qualitätssicherungs-Portal für Hernienchirurgie „Herniamed“.

Gelenkspiegelung

Bei einer Gelenkspiegelung („Arthroskopie“) kann der Chirurg ein Gelenk ohne einen großen Hautschnitt mithilfe eines Endoskops untersuchen oder operieren. Das mit einer Optik ausgestattete Instrument wird über einen kleinen Hautschnitt in das Gelenk eingeführt, das OP-Instrumentarium über einen weiteren kleinen Hautschnitt.

Bei der diagnostischen Arthroskopie kann der Chirurg beispielsweise die Gelenkflächen des Oberschenkels, Unterschenkels, der Kniescheibe sowie der Kreuzbänder und der Menisken untersuchen. Eine therapeutische Arthroskopie kommt infrage für Eingriffe am Kniegelenk (Knorpelschäden, Meniskusverletzung, Kreuzbandriss), am Schultergelenk (Impingement-Syndrom, Riss der Rotatorenmanschette), am oberen Sprunggelenk (Knochen- oder Sehnenschäden, Arthrose) oder am Handgelenk (Knorpelschäden, Überbein).

Weitere Patiennteninformationen über ambulante Gelenkspiegelungen finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite des Berufsverbandes für Arthroskopie

Proktologie

Die Proktologie ist ein medizinisches Teilgebiet, das sich mit Erkrankungen des Enddarms und des Darmausgangs beschäftigt. Folgende Erkrankungen können in der Regel problemlos ambulant bei einem niedergelassenen Chirurgen behandelt werden:

  • Hämorrhoiden

    Hämorrhoiden sind Gefäßpolster in der Schleimhaut des Enddarms, die dazu beitragen, dass der Schließmuskel des Afters funktioniert. Jeder Mensch hat Hämorrhoiden – doch wenn sie vergrößert sind, können sie je nach Größe Beschwerden wie Schmerzen, Juckreiz, Blutungen, Brennen, Stuhlschmieren oder Nässen verursachen. Leicht vergrößerte Hämorrhoiden lassen sich mit Salben behandeln, etwas größere Hämorrhoiden kann der Chirurg mit einem speziellen Gummiband abschnüren. Erst bei großen Hämorrhoiden ist eine Operation erforderlich.

  • Analfisteln

    Eine Analfistel ist eine Entzündung im Enddarm-Bereich und kann verschiedene Hautschichten betreffen. Meist entstehen sie, wenn ein Abszess die Haut mit einem Gang durchsetzt, aus denen das Entzündungssekret abfließt. Um die Analfistel zu behandeln, muss der Chirurg den Fistelgang operativ freilegen und den Eiter mithilfe einer Drainage ableiten.

  • Feigwarzen

    Feigwarzen (Kondylome) werden durch Viren übertragen und zählen neben Herpes und Chlamydien zu den häufigsten sexuell übertragbaren Erkrankungen. Die Viren können aber auch beim Schwitzen in der Sauna oder durch Mikroverletzungen (etwa bei der Intimrasur) übertragen werden. Ein geschwächtes Immunsystem begünstigt die Infektion. Die knötchenartigen Warzen treten häufig auch im Bereich des Anus auf und können unbehandelt aufbrechen und stark bluten. Feigwarzen können chirurgisch entfernt oder medikamentös behandelt werden. Besonders wichtig ist, dass auch der Lebenspartner mitbehandelt wird.

  • Analfissur

    Eine Analfissur ist ein meist sehr schmerzhafter Einriss der Haut oder Schleimhaut im Bereich des Enddarms. Ursache kann zur starkes Pressen beim Stuhlgang oder sehr harter Stuhl sein. Bei einer frischen Analfissur reichen betäubende Salben und die Stuhlregulation häufig aus. Eine chronische Analfissur erfordert mehr Aufmerksamkeit: Wenn Medikamente, Salben, Schließmuskelentspannung und Stuhlregulation nicht zur Heilung führen, muss die Fissur operiert werden. Dabei schneidet der Chirurg die Fissur und das umliegende vernarbte Gewebe aus.

Patienteninformationen rund um die Proktologie finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite des Berufsverbandes der Coloproktologen Deutschlands

Wundbehandlung

Chirurgen sind Wundärzte – gleich, ob es sich um akute Wunden infolge von Verletzungen oder Verbrennungen handelt oder um chronische Wunden, die aufgrund bestimmter Grunderkrankungen (etwa Diabetes mellitus oder Gefäßerkrankungen) schwer abheilen.

  • Diabetischer Fuß

    Ein schlecht eingestellter Diabetes mellitus kann mittel- und langfristig die Gefäße und Nerven schädigen. Nervenschäden an den Füßen können dazu führen, dass der Betroffene kleine Verletzungen (etwa eine Hautverletzung vom Nägelschneiden) oder Druckstellen durch ungünstige Schuhe nicht spürt. Ist infolge des Diabetes gleichzeitig auch das feine Blutgefäßgeflecht beeinträchtigt, werden Fuß und Zehen nicht ausreichend durchblutet. Wunden heilen nur schwer, es kommt zu einem „diabetischen Fußgeschwür“ an Zehen, Fußballen oder Ferse.

    Aufgabe des Chirurgen ist es, die Wunde zu reinigen, von abgestorbenem Gewebe zu befreien und durch geeignete Behandlung, das richtige Verbandmaterial und ggf. Kompression die Wundheilung zu fördern. Dies gelingt allerdings nur in Zusammenarbeit mit anderen Fachärzten und Berufsgruppen, also Diabetologen (zur Behandlung der Grunderkrankung), Internisten/Gefäßmedizinern (zur Behandlung der Gefäßschäden), Neurologen (zur Behandlung der Nervenschäden), Pflegepersonal (für Verbandwechsel und Wundpflege) und Fußpflege.

    Um diese Zusammenarbeit zu fördern, haben sich an vielen Orten Fußambulanzen und Netzwerke gebildet, an denen viele niedergelassene Chirurgen aktiv beteiligt sind.

    Informationen für Patienten gibt es zum Beispiel auf der Seite der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)

  • Offenes Bein (Ulcus cruris)

    Unter einem Ulcus cruris versteht man eine offene und schlecht heilende, häufig auch infizierte Wunde am Unterschenkel, weshalb es häufig auch als „offenes Bein“ bezeichnet wird. Auslöser der Wunde sind meist Bagatellverletzungen, die aber aufgrund von Gefäßerkrankungen und schlechter Durchblutung des Beines nicht oder nur schwer abheilen.

    Wundspezialisten unterscheiden zwischen einem Ulcus cruris venosum (das aufgrund von Venenerkrankungen auftritt), dem Ulcus cruris varicosum (das aufgrund eines Krampfaderleidens auftritt), dem Ulcus cruris postthromboticum (das nach einer Thrombose auftritt) von einem Ulcus cruris arteriosum (das bei arteriellen Gefäßerkrankungen, etwa der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit, paVK, auftritt).

    Aufgabe des Chirurgen ist es, die Infektion zu beseitigen, die Wunde zu reinigen, von abgestorbenem Gewebe zu befreien und durch geeignete Behandlung, das richtige Verbandmaterial und ggf. Kompression die Wundheilung zu fördern. Dies gelingt – ebenso wie beim diabetischen Fußgeschwür – nur in Zusammenarbeit mit anderen Fachärzten und Berufsgruppen.

    Patienteninformationen zum Ulcus cruris finden Sie zum Beispiel hier

  • Bisswunden

    Bissverletzungen treten recht häufig auf – ob im Umgang mit eigenen oder fremden Haustieren oder mit streitsüchtigen Mitmenschen. Hundebisse treten am häufigsten auf, das Ausmaß der Verletzung hängt stark von der Größe und Kraft des beißenden Hundes ab: Größere und kräftigere Hunde können mit ihrem Kiefer die Haut und das darunterliegende Gewebe quetschen. Katzenbisse hinterlassen in der Regel tiefe, punktförmige Verletzungen, die bis zum Knochen oder Gelenk reichen können. Weil der Speichel von Katzen mehr Keime enthält als der von Hunden, können sich Katzenbisse leichter entzünden als Hundebitte. Besonders viele Bakterien enthält allerdings Menschenspeichel. Daher entzünden sich Menschenbisse besonders häufig.

    Für alle Bissverletzungen gilt: Mit dem Speichel gelangen Keime in die Wunde, die gefährliche Infektionen verursachen können. Weil man von außen meist nicht beurteilen kann, wie schwerwiegend eine Bisswunde ist, sollte man sie daher vorsichtshalber immer einem Arzt zeigen, der die Wunde reinigt und desinfiziert, ggf. auch weiterbehandelt. Bisswunden im Gesicht werden in der Regel genäht um unschöne Narben zu vermeiden. Andere Bisswunden werden häufig nicht genäht, um Infektionsherde in der Tiefe der Wunde zu verhindern. Im Zusammenhang mit einer Bissverletzung sollte unbedingt der Tetanusschutz überprüft werden, ggf. ist auch eine Tollwutimpfung sinnvoll.

Frakturbehandlung

„Fraktur“ ist der medizinische Ausdruck für einen Knochenbruch. Viele Frakturen können ambulant in der Praxis des niedergelassenen Chirurgen behandelt werden. Hierzu zählen beispielsweise Frakturen der Hand und des Handgelenks, des Unter- und des Oberarms, des Fußes und des Fußgelenks, der Kniescheibe, des Unter- und des Oberschenkels.

  • Ruhigstellung

    Viele Frakturen können konservativ, also ohne Operation, behandelt werden. Wenn sich die Knochenfragmente beim Unfallereignis nicht verschoben haben (Dislokation) und in ihrer korrekten anatomischen Position zueinander stehen, reicht häufig eine Ruhigstellung des betreffenden Körperteils aus. Der Chirurg legt dem Patienten eine Gips- oder Castverband an, um die Knochenfragmente in ihrer Position zu halten und vor Bewegung zu schützen. Je nach Lebensalter und Schweregrad braucht eine Fraktur wenige Wochen bis mehrere Monate, bis sie verheilt und der Knochen wieder normal belastbar ist.

  • Operative Versorgung

    Nicht alle Knochenbrüche heilen durch bloße Ruhigstellung korrekt aus. Hierzu zählen etliche Frakturen an Fuß und Sprunggelenk, aber auch offene Frakturen, bei denen das umliegende Weichteilgewebe geschädigt ist und der Knochen aus der Verletzung ragt. Diese Frakturen werden mit einer Operation versorgt, bei der der Chirurg die Knochenfragmente zurück in ihre anatomisch korrekte Position bringt und bei Bedarf mit Metallstiften, -drähten oder -platten fixiert. Manche dieser Metallelemente können im oder am Knochen verbleiben, sofern sie den Patienten nicht stören. Andere werden nach abgeschlossener Frakturheilung im Rahmen eines zweiten kleinen Eingriffs wieder entfernt. Eine besondere Form der operativen Versorgung ist die Fixierung mit einem sogenannten „Fixateur externe“, was auf Deutsch so viel wie „äußerlicher Festhalter“ bedeutet. Hierbei werden Pins im Knochen verankert und mit einer Metallstange verbunden, die den Knochen von außen in der gewünschten Position fixiert.

Narkose

Patienten, die Angst vor einer Operation haben, fürchten häufig nicht den Eingriff an sich, sondern die erforderliche Narkose. Ihre größte Sorge ist es, entweder während der Operation unerwartet aufzuwachen oder nach der Narkose nicht mehr aufzuwachen. Beide Sorgen sind in der Regel unbegründet, Narkosen sind heute – im ambulanten Bereich ebenso wie im Krankenhaus – so sicher wie nie zuvor.

Bei Eingriffen in Vollnarkose (Allgemeinanästhesie) arbeitet der niedergelassene Chirurg mit Anästhesisten, also Narkosefachärzten, zusammen. Der Anästhesist bespricht im Vorfeld der Operation mit dem Patienten genau das geplante Vorgehen und berücksichtigt bei der Wahl der Narkosemethode auch bestehende Vorerkrankungen. Einfachere Narkosemethoden wie die örtliche Betäubung (Lokalanästhesie) oder bestimmte Formen der regionalen Betäubung (Regionalanästhesien) kann der niedergelassene Chirurg auch ohne einen Facharzt für Anästhesie durchführen.

  • Allgemeinanästhesie

    Bei einer Vollnarkose (Allgemeinanästhesie) werden das Bewusstsein und das Schmerzempfinden im ganzen Körper ausgeschaltet, so dass der Patient sich für den Zeitraum der Operation in einem schlafähnlichen Zustand befindet. Je nach Art der geplanten Operation und gesundheitlichem Zustand des Patienten verabreicht der Anästhesist dem Patienten die Narkosemedikamente über eine Maske oder über einen Venenkatheter. Um auch bei längeren Eingriffen die Atmung sicherzustellen, legt der Anästhesist im Zuge einer Vollnarkose unter Umständen auch einen Schlauch in die Luftröhre (Intubation) oder in den Rachen (Kehlkopfmaske). Der Körper braucht eine Weile, um sich von der Narkose zu erholen. Manche Patienten leiden danach vorübergehend unter Übelkeit und Erbrechen.

  • Regionalanästhesie

    Die regionale Narkose (Regionalanästhesie) schaltet das Schmerzempfinden in einem größeren Abschnitt des Körpers aus, während der Patient ansonsten bei Bewusstsein ist und lediglich ein Beruhigungsmittel erhält. Man unterscheidet verschiedene Nervenblockaden, Plexusanästhesie, Spinalanästhesie, intravenöse Regionalanästhesie oder die Periduralanästhesie (PDA), die auch in der Geburtshilfe häufig zum Einsatz kommt.

    Lokalanästhesie

    Kleinere und umkomplizierte Eingriffe können häufig auch in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) durchgeführt werden. Hierbei wird das Schmerzempfinden in einem eng begrenzten Bereich mithilfe von Betäubungsmitteln (Lokalanästhetika) gezielt ausgeschaltet.

Weitere Patienteninformationen zur Narkose finden Sie zum Beispiel hier

Schmerztherapie

Schmerzen sind im Alltag eine gesunde und sinnvolle Reaktion des Körpers auf äußere Einflüsse. So ist der Schmerz, der durch einen Sturz und einen verstauchten Knöchel ausgelöst wird, ein Warnsignal, dass weitere Bewegung und Belastung schädlich für den Körper wäre. Auch der Schmerz beim Berühren einer heißen Herdplatte hat eine Warnfunktion: Finger weg, sonst entsteht ernster Schaden! Chirurgische Behandlungen und Operationen sind Eingriffe in den menschlichen Körper, die ebenfalls schmerzhaft sein können. Diese Schmerzen versucht man bestmöglich auszuschalten. Mittlerweile weiß man, dass Patienten, die weniger Schmerzen haben, weniger Komplikationen haben und schneller wieder gesund werden.

  • Postoperative Schmerzen

    Mittlerweile weiß man, dass gute Schmerztherapie im Zusammenhang mit einer Operation nicht erst nach dem eigentlichen Eingriff beginnt. So nutzen Chirurgen heutzutage moderne, nervenschonende Operationsmethoden und nutzen örtliche Betäubungsmittel (Lokalanästhetika), um im OP-Gebiet Schmerzen auszuschalten. Wenn eine regionale Betäubung (Regionalanästhesie) zum Einsatz kommt, können über den Katheter auch Schmerzmittel verabreicht werden. Dank dieser Methoden halten sich Schmerzen nach einer Operation (postoperative Schmerzen) meist in Grenzen, die Schmerzreize werden nicht ins sogenannte Schmerzgedächtnis aufgenommen. Wenn der Patient nach dem Eingriff nach Hause entlassen wird, bekommt er trotzdem in der Regel wirksame Schmerzmittel und/oder Rezepte für Schmerzmittel mit nach Hause.

  • Chronische Schmerzen

    Manchmal können infolge eines Unfalls, eines Eingriffs oder einer Erkrankung die schmerzleitenden Nerven derart überreizt sein, dass sie dauerhaft Schmerzsignale senden, obwohl es hierfür eigentlich keinen Grund gibt. Schmerzmediziner sprechen von dauerhaften (chronischen) Schmerzen, wenn der Schmerz seine ursprüngliche Warnfunktion verloren hat und zu einem eigenständigen Krankheitsbild geworden ist. Die Schmerztherapie gehört zum Fachgebiet der Anästhesie, es gibt aber auch etliche niedergelassene Chirurgen, die sich zu Schmerztherapeuten weitergebildet haben und Patienten mit chronischen Schmerzen helfen können. In Zusammenarbeit mit dem Patienten erarbeiten sie einen Therapieplan, der je nach den individuellen Gegebenheiten aus verschiedenen Modulen besteht, zum Beispiel medizinische Trainingstherapie, psychologisch-verhaltensmedizinische Strategien, Medikamente, Biofeedbackverfahren, physikalische Verfahren.

Weitere Patienteninformationen zur Schmerztherapie finden Sie zum Beispiel auf den Seiten der Deutschen Schmerzliga

Unfälle

Chirurgen sind Unfallärzte, das trifft auch auf Chirurgen zu, die nicht im Krankenhaus arbeiten, sondern in einer eigenen Praxis niedergelassen sind. Viele niedergelassene Chirurgen führen aufgrund einer Weiterbildung die Bezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“ und verfügen daher über eine Zulassung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Ärzte mit dieser Zulassung der Berufsgenossenschaften werden als Durchgangsärzte, kurz D-Ärzte, bezeichnet. Nur D-Ärzte dürfen Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle behandeln und gegenüber den Berufsgenossenschaften/Unfallkassen abrechnen. D-Ärzte steuern dabei die gesamte Heilbehandlung und halten Kontakt zu allen anderen Beteiligten, etwa der Unfallklinik, der Rehabilitationseinrichtung, anderen behandelnden Fachärzten, der zuständigen Unfallversicherung und dem Berufshelfer.

  • Schulunfälle

    Wenn ein Kind in der Schule, im Kindergarten, in der Tagesbetreuung oder auf dem Weg dorthin einen Unfall hat, gilt dies als Schulunfall. Auch Studierende fallen unter die Schüler-Unfallversicherung. Das Kind ist damit gesetzlich unfallversichert, die Behandlungskosten werden von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Der behandelnde D-Arzt muss den Unfall melden und einen Unfallbericht erstellen, in dem der genaue Unfallhergang beschrieben wird.

  • Arbeitsunfälle

    Arbeitnehmer sind in Deutschland am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Arbeit ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Unfälle müssen der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse gemeldet werden, die für die erforderlichen Behandlungskosten aufkommt. Hierfür muss der behandelnde D-Arzt einen Unfallbericht erstellen, in dem der genaue Unfallhergang beschrieben wird. Dieser Bericht ist auch von Bedeutung, wenn es um die Beantragung von Entschädigungsleistungen, Renten oder Rehabilitationsmaßnahmen geht.

Weitere Informationen über die Gesetzliche Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften finden Sie zum Beispiel auf der Seite des Spitzenverbandes der Unfallkassen

Sportmedizin

Als Unfallärzte behandeln niedergelassene Chirurgen auch Sportverletzungen. Viele von ihnen haben im Rahmen einer Weiterbildung die Zusatzbezeichnung Sportmedizin erworben, manch einer betreut als Mannschaftsarzt auch örtliche oder regionale Sportvereine oder bietet Beratungstermine in Fitnessstudios an.

Zum Tätigkeitsspektrum eines Sportmediziners gehört zum einen die Behandlung Verletzungen der Knochen, Gelenke, Muskeln, Sehnen und Bänder infolge von Sportunfällen, aber auch von Verschleißerscheinungen infolge von Fehlbelastungen oder Überlastung. Daneben beschäftigt sich ein Sportmediziner aber auch mit der Vorbeugung von Sportverletzungen und -erkrankungen.

Wer nach einer längeren Sportpause wieder körperlich aktiv werden möchte oder klären möchte, ob er eine bestimmte Sportart bei chronischen Erkrankungen gefahrlos ausüben kann, der ist mit einer sportärztlichen Untersuchung und Leistungsdiagnostik gut beraten.

Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention

Kinderchirurgie

Wenn mein Kind schon operiert werden muss, dann wenigstens ambulant – so denken viele Eltern. Tatsächlich können viele typische kinderchirurgische Eingriffe mittlerweile gefahrlos ambulant durchgeführt werden – verbunden mit den bekannten Vorteilen des Ambulanten Operierens wie Erholung in der gewohnten Umgebung zu Hause mit den vertrauten Personen, weniger Schmerzen, geringes Risiko für Infektionen, durchgängige Betreuung durch den Facharzt des Vertrauens.

Häufige ambulante kinderchirurgische Eingriffe sind zum Beispiel:
  • Beschneidung/Korrektur bei Vorhautverengung (Phimose)
  • Operation von Nabel-, Wasser- oder Leistenbruch
  • Operation von Hodenhochstand
  • Entfernung von Polypen
  • Operation von Gelenkzysten
  • Entfernung von Haut- und Weichteilgeschwulsten, zum Beispiel Muttermale
Was passiert nach der Operation?

Gut zu wissen: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen berufstätigen Versicherten Krankengeld für die Betreuung eines kranken Kindes unter zwölf Jahren. Dies gilt auch im Falle einer ambulanten Operation, wenn ein Elternteil das Kind nach dem Eingriff zu Hause betreuen möchte. Obwohl Eltern und Kind schon wenige Stunden nach der Operation nach Hause entlassen werden, sind sie nicht auf sich allein gestellt: Der behandelnde Kinderchirurg ist ständig – im Notfall auch nachts – für sie erreichbar.

Wann sollte besser nicht ambulant operiert werden?

Wenn bestimmte Vorerkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Epilepsie, Nieren- oder Lungenerkrankungen, Herzfehler, sonstige Behinderungen etc.) vorliegen, muss zusammen mit dem Operateur und dem Narkosearzt im Vorfeld genau abgeklärt werden, ob ein ambulanter Eingriff möglich ist. Ist der kleine Patient stabil eingestellt, spricht häufig nichts gegen eine ambulante Operation. Andernfalls sollte das Kind lieber stationär operiert werden, wo es nach dem Eingriff lückenlos und bei Bedarf auch intensivmedizinisch überwacht werden kann.

Ist eine ambulante Narkose sicher?

In den Medien wird immer wieder von Fällen berichtet, in den ein Kind infolge einer Narkose in einer Arztpraxis nicht mehr aufgewacht und gestorben ist. Jeder dieser Todesfälle ist einer zuviel, und jegliche Nachlässigkeit von Operateuren oder Anästhesisten ist unentschuldbar. Dennoch handelt es sich bei diesen Fällen um tragische Einzelfälle, denen jährlich viele tausend Kindernarkosen gegenüberstehen, die ohne jegliche Probleme verlaufen. In der Regel ist eine Narkose in einer Arztpraxis oder einem ambulanten OP-Zentrum mit keinem größeren Risiko verbunden als eine Narkose im Krankenhaus. Niedergelassene Kinderchirurgen arbeiten in der Regel mit Narkoseärzten zusammen, die über besondere Erfahrung auf dem Gebiet der Kinderanästhesie verfügen.

Wie verläuft der OP-Tag?

Am Tag der Operation kommt das Kind mit seiner Begleitperson nüchtern in die Praxis. Nüchtern bedeutet: kein Essen mehr in den sechs Stunden vor der Operation, kein Trinken mehr ab drei Stunden vor dem Eingriff. Der Narkosearzt bespricht die Narkose sowie mögliche Risiken mit den Eltern. Diese dürfen in der Regel dabei sein, wenn die Narkose eingeleitet wird. Meist werden ambulante Operationen bei Kindern in Vollnarkose durchgeführt, das Kind wird erst in den OP gebracht, wenn es schläft. Nach dem Eingriff wird das Kind noch schlafend zurück zu den Eltern gebracht. Dort erhalten die Eltern Informationen darüber, wie der Eingriff verlaufen ist. Im Aufwachraum dürfen die Eltern ihr Kind selbst betreuen, erfahrenes Pflegepersonal und auch Ärzte sind aber ständig in Rufweite. Zwei bis vier Stunden nach dem Eingriff wird das Kind noch einmal untersucht, wobei Chirurg und Anästhesist den Eltern noch einmal erklären, worauf sie zu Hause achten sollten. Nachdem alle Narkosenachwirkungen abgeklungen sind, darf das Kind mit seinen Eltern nach Hause gehen. Für den Rest des Tages sollte es sich ausruhen. An den Tagen nach der Operation ist nicht unbedingt strikte Bettruhe angesagt – Studien haben gezeigt, dass Bewegung den Heilungsverlauf im Normalfall nicht beeinträchtigt. Kinder scheinen also genau spüren, wie viel Bewegung ihnen gut tut und wann sie sich besser schonen sollten.

Weitere Patienteninformationen finden Sie zum Beispiel auf der Seite des Berufsverbandes der niedergelassenen Kinderchirurgen http://www.kinderchirurgie.com/

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Was sind IGeL?

Die Abkürzung IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistung“ und bezeichnet medizinisch sinnvolle Untersuchungen oder Behandlungen, die (noch) nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Wer als gesetzlich versicherter Patient eine solche Leistung in Anspruch nehmen möchten, erhält von seinem Arzt im Vorfeld eine genaue Kostenaufstellung und danach eine Rechnung. Der Arzt rechnet die Leistungen also direkt mit dem Patienten ab, so wie er dies auch mit seinen Privatpatienten handhabt.

Warum werden IGeL nicht von der Krankenkasse gezahlt?

Die gesetzlichen Krankenkassen sind durch das Sozialgesetzbuch V verpflichtet, ihren Versicherten eine wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Tatsächlich ist der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (Link zu http://www.versicherungswissen.org/KV/Leistungskatalog-GKV.html) in Deutschland im Vergleich zu den meisten anderen Nationen sehr umfangreich.

Doch der GKV-Leistungskatalog sichert nicht immer die medizinisch optimale Versorgung auf dem aktuellen Stand der Forschung. Der medizinische Fortschritt schreitet rasant voran, so dass neben den bewährten Kassenleistungen auch neue, innovative Methoden zur Verfügung stehen, die aus finanziellen Gründen nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft angewendet werden können. Außerdem geht der Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog ein langwieriges Prüfverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) voraus, bei dem der Zusatznutzen einer Methode durch umfangreiche wissenschaftliche Studien nachgewiesen werden muss. Bestes Beispiel hierfür ist das Hautkrebs-Screening, das bis vor wenigen Jahren noch als IGeL vom Patienten selbst bezahlt werden musste und mittlerweile von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

Welche IGeL gibt es beim niedergelassenen Chirurgen?

Auch niedergelassene Chirurgen bieten eine Reihe von Individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) an, die Ihre Therapie unter Umständen sinnvoll ergänzen können. Sprechen Sie Ihren Arzt an, wenn Sie Fragen dazu haben oder unsicher sind – er wird Sie im Sinne Ihrer Gesundheit bestmöglich beraten.

Hier finden Sie – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – eine Übersicht über IGeL, die Sie bei niedergelassenen Chirurgen häufig wahrnehmen können:

  • Entfernung harmloser, aber störender Hautveränderungen wie Muttermale oder Lipome
  • Entfernung von Tätowierungen
  • Korrektur von kosmetisch störenden Narben
  • Faltenbehandlung mit Botulinumtoxin
  • Arthrosebehandlung mit Hyaluronsäure
  • Magnetfeldtherapie bei Arthrose, rheumatischen Erkrankungen und nach Verletzungen
  • medizinische Begutachtung
  • sportmedizinische Beratung
  • Ultraschalldiagnostik von Abdomen und Schilddrüse
  • Verödung von Besenreisern
  • Fettabsaugung
  • Lidstraffung
  • Brustvergrößerung oder -verkleinerung
  • operative Entfernung von Fettschürzen
  • Gutachten für Privatversicherungen
  • private Atteste, Bescheinigungen, Sportbefreiungen, Impfbescheinigungen etc.
  • Reisemedizinische Beratung und Impfungen für Reisen in tropische Reiseziele
  • Zusätzliche Gips- oder Castverbände zum Wechseln
  • Sportmedizinische Untersuchungen, Leistungsdiagnostik, Laktatbestimmung
Muskel- und Gelenkerkrankungen

Wenn Muskeln oder Gelenke schmerzen, können verschiedene Ursachen dahinterstecken. Einerseits nutzen sich im Zuge des normalen Alterungsprozesses die Gelenkknorpel zum Beispiel in Knie und Hüfte ab, so dass die Gelenkflächen schmerzhaft aufeinander reiben. Andererseits sind Muskel- und Gelenkbeschwerden bei vielen Menschen auch „hausgemacht“: Fehlhaltungen und Bewegungsmangel können zu schmerzhaften Muskelverspannungen führen, Übergewicht trägt dazu bei, dass die Gelenke überlastet werden und vorzeitig verschleißen.

Niedergelassene Chirurgen helfen Patienten dabei, den genauen Ursachen ihrer Beschwerden auf die Spur zu kommen und die geeignete Therapie einzuleiten. Längst nicht jeder Patient mit Muskel- und Gelenkproblemen kommt dabei unters Messer oder erhält gar ein künstliches Gelenk – viele Beschwerden lassen sich mit Physiotherapie, Medikamenten, Ernährungsumstellung und etwas Training auch konservativ gut lindern.

Rückenschmerzen

Die meisten Fehltage von Arbeitnehmern in deutschen Unternehmen gehen auf das Konto von Rückenbeschwerden. Der Arzt bezeichnet Rückenschmerzen als Dorsalgie, Schmerzen speziell im Bereich der Lendenwirbelsäule, die besonders häufig vorkommen, nennt er Lumbalgie. Man unterscheidet verschiedene Formen von Rückenschmerzen zum einen nach der Dauer der Beschwerden. Unter akuten Rückenschmerzen versteht man Beschwerden, die seit weniger als sechs Wochen andauern. Subakute Rückenschmerzen sind Beschwerden, die seit sechs bis zwölf Wochen andauern. Als chronische Rückenschmerzen bezeichnet man Beschwerden, die bereits seit mehr als zwölf Wochen bestehen.

Weiterhin unterscheidet man Rückenschmerzen nach der Ursache der Beschwerden wie etwa

  • Nervenreizungen (Hexenschuss, Ischiassyndrom),
  • Bandscheibenvorfall (Diskusprolaps),
  • Wirbelbruch infolge von Knochenschwund (Osteoporose),
  • Verengung des Wirbelkanals (spinale Stenose),
  • Gelenkverschleiß,
  • Fehlstellung oder Verkrümmung der Wirbelsäule (Skoliose),
  • Entzündliche Erkrankungen (Morbus Scheuermann oder Morbus Bechterew),
  • Tumorerkrankungen,
  • Muskelverspannungen,
  • Psychosomatische Ursachen.

Am Anfang jeder ärztlichen Untersuchung stehen immer die ausführliche Befragung (Anamnese) und eine körperliche Untersuchung. In den meisten Fällen handelt es sich bei Rückenschmerzen um unkomplizierte Fälle, so dass man auf eine Röntgenaufnahme verzichten kann. Wenn die Untersuchung Hinweise auf komplexe Ursachen ergibt oder die Rückenschmerzen anhalten, werden meist weiterführende bildgebende Untersuchungsmethoden eingesetzt. Hierzu zählen die Magnet-Resonanz-Tomographie, auch Kernspin-Tomographie genannt (MRT) und die Computer-Tomographie (CT). Bei unkomplizierten Rückenschmerzen ist keine Blutuntersuchung erforderlich, bei anhaltenden und unklaren Beschwerden kann eine Laboruntersuchung jedoch zur Feststellung der Ursache beitragen.

Der niedergelassene Chirurg wird Ihnen dazu raten, trotz Ihrer Schmerzen möglichst in Bewegung zu bleiben – Bettruhe schadet bei Rückenschmerzen mehr als sie nützt. Bei Bedarf wird er Ihnen ein Schmerzmittel znd/oder Maßnahmen wie Physiotherapie, Chirotherapie, Osteopathie, Rückenschule oder Verhaltenstherapie verordnen bzw. empfehlen. Operationen sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll, etwa bei ernsthaften Bandscheibenschäden.

Weitere Informationen für Patienten zum Thema Rückenschmerzen finden Sie zum Beispiel hier .

Kniegelenk-Beschwerden

Das Kniegelenk ist das größte Gelenk im menschlichen Körper. Es funktioniert als Scharniergelenk und verbindet den Oberschenkelknochen (Femur), das Schienbein (Tibia) und die Kniescheibe (Patella) miteinander. Mit seinem komplexen Knorpel-Bandapparat ermöglicht es die Beugung des Beins zwischen Unter- und Oberschenkel.

Beschwerden am Kniegelenk können vielfältige Ursachen haben. Um ihnen auf die Spur zu kommen, muss der behandelnde Arzt zum einen das Alter und das Geschlecht seines Patienten berücksichtigen. Zum anderen muss er sich gezielt nach einem möglichen Unfallereignis sowie nach Art und Intensität der Schmerzen (stechender, dumpfer oder pochender Schmerz?) erkundigen. Mögliche Diagnosen sind:

  • Brüche und Auskugelungen (Luxationen),
  • Gelenkverschleiß (Arthrose),
  • Akute Entzündungen (Arthritis),
  • Chronische Entzündungen (rheumatoide Arthritis),
  • Schleimbeutelentzündung,
  • Gelenkerguss,
  • Meniskusschaden oder –riss,
  • Kreuzbandriss,
  • Seitenbandriss.

Bei der Untersuchung achtet der niedergelassene Chirurg auf Rötungen und Schwellungen ebenso wie auf das Gangbild sowie die Beweglichkeit und Stabilität des Kniegelenks. Röntgenaufnahmen, Ultraschall, Magnet-Resonanz-Tomographie (MRT) und Computer-Tomographie (CT) geben Einblick in die Gelenkstrukturen. Gelegentlich wird auch eine Gelenkspiegelung (Arthroskopie) für diagnostische Zwecke eingesetzt.

Akute Entzündungen klingen meist von allein wieder ab. Bei starken Schmerzen erhält der Patient Schmerzmedikamente. Brüche und Auskugelungen müssen in der Regel operiert und anschließend ruhiggestellt werden, gleiches gilt für Bänderrisse. Beschwerden, die auf Meniskus- und Knorpelüberlastung zurückzuführen sind, können häufig auch durch eine Veränderung des Lebensstils (insbesondere Abnehmen) oder orthopädische Hilfsmittel (Bandagen, Schuheinlagen) verbessert werden.

Hüftgelenk-Beschwerden

Das Hüftgelenk ist nach dem Kniegelenk das zweitgrößte Gelenk im menschlichen Körper. Es besteht aus dem Oberschenkelknochen (Femur) und dem Becken (Pelvis). Der Femur hat einen kugelförmigen Kopf, der genau in die Hüftgelenkpfanne des Beckens passt. Als Kugelgelenk erlaubt das Hüftgelenk Bewegungen in alle Richtungen.

Schmerzen im Hüftgelenk können vielfältige Ursachen haben. Um ihnen auf die Spur zu kommen, muss der behandelnde Arzt zum einen das Alter und das Geschlecht seines Patienten berücksichtigen. Zum anderen muss er sich gezielt nach einem möglichen Unfallereignis sowie nach Art und Intensität der Schmerzen (stechender, dumpfer oder pochender Schmerz?) erkundigen. Mögliche Diagnosen sind:

  • Knochenbrüche (Frakturen) des Becken- oder Oberschenkelknochens,
  • Verschleiß der Gelenkflächen (Arthrose),
  • Entzündungen des Gelenkraumes (Arthritis),
  • Hüftkopfnekrose.

Röntgenaufnahmen, Ultraschall, Magnet-Resonanz-Tomographie (MRT) und Computer-Tomographie (CT) geben Einblick in die Gelenkstrukturen. Sollte hierbei eine Fraktur festgestellt werden, liegt der Verdacht nahe, dass sie einen Knochenschwund (Osteoporose) als Ursache hat. Viele ältere Menschen, insbesondere Frauen nach den Wechseljahren, entwickeln eine Osteoporose. Dabei nimmt die Knochendichte kontinuierlich ab, so dass die Knochen an Stabilität verlieren und leichter brechen. Mit einer Knochendichtemessung kann der Arzt feststellen, wie weit die Osteoporose möglicherweise fortgeschritten ist und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

Hüftgelenksarthrosen können zunächst konservativ, also ohne Operation mit Schmerzmedikamenten, behandelt werden. In letzter Instanz kann aber nur die Implantation eines künstlichen Hüftgelenks (Endoprothese) die schmerzfreie Gelenkfunktion wiederherstellen. Ob und wann ein solcher Eingriff durchgeführt werden sollte und welcher Nutzen den Operationsrisiken gegenübersteht, kann der Patient unter anderem mit dem niedergelassenen Chirurgen seines Vertrauens diskutieren.

Schultergelenk-Beschwerden

Das Schultergelenk (Glenohumeralgelenk) besteht aus dem Oberarmkopf (Humeruskopf) und der Schultergelenkpfanne (Glenoid). Es wird im Wesentlichen durch Muskulatur stabilisiert und gesichert und ist daher besonders flexibel beweglich.

Beschwerden im Schultergelenk können vielfältige Ursachen haben. Um ihnen auf die Spur zu kommen, muss der behandelnde Arzt zum einen das Alter, das Geschlecht und die sportliche Vorgeschichte seines Patienten berücksichtigen. Zum anderen muss er sich gezielt nach einem möglichen Unfallereignis sowie nach Art und Intensität der Schmerzen (stechender, dumpfer oder pochender Schmerz?) erkundigen. Mögliche Diagnosen sind:

  • Impingement,
  • Frozen shoulder („gefrorene Schulter“),
  • Schultergelenksarthrose,
  • Schulterausrenkung (Luxation),
  • Glenoidfraktur.

Bei einem Inpingement ist die Beweglichkeit der Schulter stark eingeschränkt. Ursache ist häufig ein Riss (Ruptur) der Muskel-Sehnen-Kappe (Rotatorenmanschette) des Gelenks. Unter einer „Frozen shoulder“ versteht man eine schmerzhafte Schultersteife, die häufig infolge einer Veränderung der Gelenkkapsel auftreten. Bei einer Schultergelenksarthrose liegt ein Verschleiß des Gelenknorpels vor, so dass die Gelenkflächen ungepuffert aufeinander reiben. Eine Luxation tritt am Schultergelenk aufgrund seiner anatomischen Besonderheit und großen Flexibilität sehr häufig auf. Manchmal lässt sich das Gelenk ohne operativen Eingriff wieder einrenken, in anderen Fällen hilft nur eine Operation. Ein Bruch der Schultergelenkpfanne (Glenoidfraktur) muss immer operiert werden, um die Stabilität des gesamten Gelenks nicht zu gefährden.

Außer bei Frakturen des Schultergelenks gilt, dass es vom Ausmaß der Schäden und Leidensdruck des Patienten infolge der Funktionseinschränkung abhängen sollte, ob die Beschwerden konservativ oder operativ behandelt werden.

Ellbogengelenk-Beschwerden

Das Ellbogengelenk verbindet den Oberarmknochen (Humerus) mit den beiden Unterarmknochen Elle (Ulna) und Speiche (Radius). Das Ellbogengelenk ermöglicht die Beugung und Streckung des Unterarms gegenüber dem Oberarm und das Drehen des Unterarms. Das Ellbogengelenk ist im Alltag und beim Sport vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Für Erkrankungen und Schädigungen sind meist Stürze verantwortlich, wobei erhebliche Kräfte auf das Gelenk einwirken können. Mögliche Diagnosen sind:

  • Frakturen (Oberarm, Radiuskopf, Radius, Epicondylus, Olecranon)
  • Ellbogenausrenkung (Luxation),

Da es sich bei Frakturen des Ellbogens oder von Knochen in der Nähe des Ellbogens meist um verschobene (dislozierte) Frakturen handelt, ist in der Regel eine Operation angezeigt. Bei Kindern muss dabei besonders darauf geachtet werden, die empfindlichen Wachstumsfugen nicht zu verletzen. Luxationen müssen nicht zwingend operiert werden – falls das Gelenk aber auch nach Einrenkung und Ruhigstellung nicht stabil bleibt, sollte sich ein Chirurg oder Unfallchirurg auf die Spurensuche begeben. Um das Gelenk zu stabilisieren, ist dann unter Umständen ein Eingriff am Bandapparat erforderlich, der das Gelenk unter normalen Umständen in seiner Position hält.

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