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Einladung Mitgliederversammlung Hessischer Chirurgenverband

Qualifizierungslehrgang Ambulantes Operieren noch freie Plätze verfügbar

Sehr geehrte Mitglieder,

die Landesärztekammer Hessen macht auf freie Plätze in Ihrem Kursangebot "ambulantes Operieren" aufmerksam.

Bitte beachten Sie  die Informationen im Anhang.

Wenden  Sie sich bei Interesse an diesem Angebot direkt an die Ansprechpartnerin Frau Ilona Preuß.

Herzliche Grüße

Karin Reibstein

Ambulantes Operieren: KBV und Krankenkassen beschließen Eckpunkte und Zeitplan

Mit Blick auf die Ambulantisierung der Versorgung haben haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband jetzt einen ersten Meilenstein gesetzt. Sie beschlossen im Bewertungsausschuss Eckpunkte, mit denen die Möglichkeiten des ambulanten Operierens ausgeweitet werden. Wie die KBV gestern (23.6.2022) mitteilte, steht in einer ersten Stufe dafür ab dem 1. Januar 2023 ein zusätzliches Finanzvolumen von rund 60 Millionen Euro zur Förderung bestimmter Eingriffe zur Verfügung. Es handele sich dabei um ein durchschnittliches Plus von 30 Prozent für die ausgewählten Leistungen. Durch die finanzielle Förderung solle erreicht werden, dass diese Eingriffe häufiger ambulant erbracht werden als bisher. Die konkreten Festlegungen sollen zeitnah erfolgen. In einer folgenden Stufe planen KBV und GKV-Spitzenverband, die Kalkulationsgrundlage für die Vergütung aller ambulanten Operationen im Sinne einer forcierten Ambulantisierung zu erweitern.

„Insbesondere besteht Bedarf, die gestiegenen Hygieneanforderungen in die Vergütung aufzunehmen“, erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. „Es ist im Übrigen ein gutes Zeichen, dass Krankenkassen und Ärzteschaft einig darin sind, die Möglichkeiten des ambulanten Operierens entscheidend auszuweiten“, zeigte er sich überzeugt. Die beschlossenen Anpassungen gehen zurück auf die Weiterentwicklung des EBM, die KBV und GKV-Spitzenverband 2012 vereinbart hatten. Eine erste Stufe wurde 2013 umgesetzt, zum 1. April 2020 erfolgten weitere Anpassungen sowie 2021 und 2022 der Bereich Strahlentherapie. Die ambulanten Operationen folgen – wie jetzt beschlossen – stufenweise. Dies betrifft, bis auf definierte Ausnahmen, die EBM-Abschnitte 31.2 und 36.2 sowie die Gebührenordnungspositionen 01854, 01855, 01904 bis 01906 für Sterilisationen und Schwangerschaftsabbrüche.

Die KBV weist darauf hin, dass grundsätzlich auch bei der Weiterentwicklung der ambulanten Operationen gilt, dass diese punktsummen- und ausgabenneutral erfolgen muss. Ausnahmen von dieser Ausgaben- und Punktsummenneutralität haben KBV und Krankenkassen in den Eckpunkten festgehalten (z. B. Hygienekosten und Änderungen der Kalkulationsannahmen). Parallel zu den Anpassungen der ambulanten Operationen im EBM laufen auch die Beratungen zwischen KBV, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft zur Anpassung des Katalogs für ambulante und stationsersetzende Leistungen, kurz AOP-Katalog. Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ soll eine möglichst umfassende Ambulantisierung erreicht werden.

Der Auftrag, den AOP-Katalog zu erweitern und eine für Krankenhäuser und Vertragsärzte einheitliche Vergütung festzulegen, geht zurück auf das MDK-Reformgesetz von 2020. In einem ersten Schritt hatte im März das IGES Institut ein Gutachten vorgelegt: Darin wird für 2.476 medizinische Leistungen grundsätzlich Ambulantisierungspotenzial gesehen und damit die Möglichkeit, den AOP-Katalog auszubauen. Nach Vorlage des Gutachtens geht es nun darum, den Katalog nach und nach zu erweitern und eine einheitliche Vergütung festzulegen.

 

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