Sehr geehrte Mitglieder,
die Landesärztekammer Hessen macht auf freie Plätze in Ihrem Kursangebot "ambulantes Operieren" aufmerksam.
Bitte beachten Sie die Informationen im Anhang.
Wenden Sie sich bei Interesse an diesem Angebot direkt an die Ansprechpartnerin Frau Ilona Preuß.
Herzliche Grüße
Karin Reibstein
Als die Medien darüber berichteten, dass das Bundeskabinett am 27. Juli 2022 dem Entwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKVFinStG) zugestimmt hat, war vor allem von zwei Gruppen die Rede, denen zur Stabilisierung der Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Mehrbelastungen aufgebürdet werden: zum einen die GKV-Versicherten, die künftig höhere Zusatzbeiträge zu ihrer Krankenversicherung entrichten sollen. Und zum anderen die Pharmaindustrie, die sich auf höhere Rabatte bei der Arzneimittelversorgung einstellen muss. Völlig ausgeklammert wurde allerdings der Beitrag, den Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach den niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzten abverlangen will. Der Protest aus der Ärzteschaft ließ daher nicht lange auf sich warten.
So kritisierte der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) die geplante Streichung der Neupatienten-Regelung und forderte Nachbesserungen: „Die breite Kritik der vergangenen Wochen scheint am Bundesgesundheitsminister komplett abgeperlt zu sein. Mit dem vorgelegten Entwurf führt die Bundesregierung alle Bemühungen, die ambulante Versorgung zu stärken, ad absurdum. So, wie das Kabinett das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen hat, kann es nicht bleiben“, erklärte BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck.
Der BDI verwies auf die extrabudgetäre Vergütung von Neupatienten sowie erbrachter Leistungen im Rahmen der offenen Sprechstunde, die erst 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt wurde, um Wartezeiten zu reduzieren. Gleichzeitig wurden die Sprechstundenzeiten für GKV-Versicherte um 25 Prozent ausgeweitet. „Das TSVG hat gewirkt. Die Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) belegen, dass signifikant mehr Neupatienten versorgt wurden“, sagte BDI-Vizepräsident Dr. Norbert Smetak und warf Lauterbrach gleich doppelten Wortbruch vor:: „Die finanziellen Mittel sollen gestrichen, aber die Leistungen erhalten bleiben.“ Er hält es deshalb für unvermeidlich, dass die Praxen ihre Sprechstundenzeiten reduzieren müssen.
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) prophezeite neben Engpässen bei Erdgas und Strom ebenfalls Verknappung bei Facharztterminen für Neu- und Notfallpatienten. Die zusätzliche Arbeit, die den Praxen durch die rasche Terminvergabe entsteht, werde mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht mehr außerhalb des Budgets vergütet. Damit bleibe das Honorar hinter den tatsächlichen Kosten zurück. „Das ist ein klares Signal mangelnder Wertschätzung an die Ärzteschaft und die vielen hochengagierten medizinischen Fachangestellten, die sich jeden Tag für die zeitnahe und effiziente Versorgung der Patientinnen und Patienten einsetzen, gerade auch unter den Bedingungen der Coronapandemie“, warnte BVOU-Präsident Dr. Burkhard Lembeck. „Wenn die Behandlung der Neu- und Notfallpatienten wieder budgetiert wird, werden wir zehn Prozent weniger Termine vergeben können, weil wir die dafür nötigen Überstunden der medizinischen Fachangestellten nicht mehr angemessen vergüten können.“ Wartezeiten von drei bis sechs Monaten für einen Facharzttermin könnten dann wieder die Regel sein, die zeitnahe Behandlung werde zum Luxusgut.
Als Alternative zur drohenden Versorgungslücke bringt der BVOU die Facharztverträge der gesetzlichen Krankenkassen ins Gespräch, die der BVOU in den vergangenen 15 Jahren mit verschiedenen Krankenkassen abgeschlossen hat. „Diese Verträge sind für die Versicherten kostenfrei“, erläuterte Dr. Lembeck. „Es gibt keine Aufnahmestopps und zügige Termine für alle eingeschriebenen Patientinnen und Patienten.“ Die Facharztverträge seien „ein Gegenmodell zu einer Versorgung, bei der Neu- und Notfallkranke wieder unter das Budget fallen. Die Patientinnen und Patienten haben die Wahl.“
Der Spitzenverband Fachärzte (SpiFa) krisitierte, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach öffentlich betont, keine Leistungskürzungen in der medizinischen Versorgung vorzunehmen, obwohl die Wiederabschaffung der Neupatienten-Regelung genau dies bedeutet. So erklärte der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich, es sei vollkommen unverständlich, dass Lauterbach behaupte, die Regelung der Neupatienten habe sich nicht bewährt, bzw. es sei nicht nachvollziehbar, ob die abgerechneten Neupatienten tatsächlich Neupatienten seien. „Da hat Herr Lauterbach schlichtweg seine Hausaufgaben nicht gemacht, die aktuellen Datenerhebungen hierzu zeichnen ganz deutlich ein anderes Bild.“ Er berief sich dabei auf aktuelle Auswertungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), wonach mehr als jeder vierte gesetzlich versicherte Patient von der Regelung begünstigt wurde und die Anzahl der Neupatienten im vierten Quartal 2021 gegenüber dem vierten Quartal 2019 um 12 Prozent gestiegen ist. Der Anteil der Neupatienten an allen Patienten stieg dabei um 7,5 Prozent.
Der Virchowbund mahnte an, Lauterbachs Wortbruch beim TSVG sorge einerseits für Frust unter den Niedergelassenen und befeuere andererseits wirtschaftliche Sorgen angesichts steigender Kosten, einer historischen Energiepreisexplosion und eines existenziellen Fachkräftemangels in den Praxen. „Lauterbachs Politik wird zum Sargnagel der ambulanten Versorgung. Seine Fehlsteuerung der GKV-Finanzen ist dabei der Tropfen, der das Fass zu Überlaufen bringt“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes.
Doch nicht nur die Berufsverbände, auch die Kassenärztlichen Vereinigungen wehren sich gegen die geplante Neuregelung. So mahnte der Vorstandsvorsitzende der KV Hamburg, John Afful: „Das bestehende Einnahmenproblem wird nicht durch die Kürzung von Ausgaben bewältigt werden. Dieser Ansatz, die Ausgaben zu kürzen, ist ein Aufruf, die Leistungen zu kürzen.“ Afful ergänzte: „Nach Jahren der Pandemiebekämpfung und mit Blick auf die von Herrn Prof. Lauterbach skizzierten Pandemieszenarien für den bevorstehenden Herbst und Winter ist es völlig unverständlich, wie der Bundesgesundheitsminister die Vertragsärzte und -psychotherapeuten auffordern kann, ihre Strukturen erneut anzupassen und das mit einer Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu begleiten.“ Zudem zeigte sich Afful verärgert über die Begründung des Gesundheitsministers zur Streichung: „Die Behauptung, man könne nicht
zwischen Bestands- und Neupatient unterscheiden, ist schlicht falsch. Selbstverständlich sind wir in der Lage das zu identifizieren, denn es war ja in den vergangenen Jahren Grundvoraussetzung, um überhaupt die extrabudgetären Leistungen der Neupatientenregelung korrekt vergüten zu können.“
Auch der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) erinnerte daran, dass Ärztinnen und Ärzte schon heute bei einem Teil ihrer Patientinnen und Patienten die Behandlungskosten selbst übernehmen müssen, da die ärztliche Vergütung in wesentlichen Teilen budgetiert erfolgt. KVBW-Chef Dr. Norberg Metke erklärte: „Wir erwarten, dass die Bundesregierung den Patientinnen und Patienten endlich ehrlich gegenüber ist und deutlich macht: Wir wollen, dass ihr nicht so viel in die Arztpraxen geht. Anderenfalls können wir nur an die Patientinnen und Patienten appellieren: Wenden Sie sich gerne an den Bundesgesundheitsminister, wenn Sie einen Termin benötigen und von Ihrer Praxis abgewiesen oder auf einen späteren Zeitpunkt verwiesen werden, sofern Sie kein medizinischer Notfall sind. Vielleicht kann er Ihnen dann weiterhelfen.“
Die KV Berlin machte gleich Nägel mit Köpfen und kündigte für den 7. September 2022 einen Aktionstag an mit dem man der Politik klarmachen will, dass der Gesetzgeber das aktuelle Finanzierungsproblem der gesetzlichen Krankenkassen nicht auf die ambulante Versorgung abschieben kann. „So sieht es jedenfalls aus, wenn man parallel feststellen muss, dass die Kliniken in den Sparplänen des Ministers keine Rolle spielen“, erklärte der Vorstand der KV Berlin. Explizite Unterstützung beim geplanten Aktionstag der KV Berlin hat bereits der Hartmannbund zugesichert: Dessen Dessen Berliner Landesvorsitzende Miriam Vosloo kündigte an, die Mitglieder des Hartmannbundes zur Teilnahme an dieser Protestaktion aufzurufen. „An dieser
Stelle müssen wir alle gemeinsam ein klares Zeichen setzen“, machte Vosloo deutlich.
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