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Qualifizierungslehrgang Ambulantes Operieren noch freie Plätze verfügbar

Sehr geehrte Mitglieder,

die Landesärztekammer Hessen macht auf freie Plätze in Ihrem Kursangebot "ambulantes Operieren" aufmerksam.

Bitte beachten Sie  die Informationen im Anhang.

Wenden  Sie sich bei Interesse an diesem Angebot direkt an die Ansprechpartnerin Frau Ilona Preuß.

Herzliche Grüße

Karin Reibstein

Ambulantes Operieren: BVMed fordert Ausweitung und Hybrid-DRGs

Wenn es nach dem Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) geht, müssen die Beratungen über die Ausweitung des Katalogs zum Ambulanten Operieren (AOP-Katalog) und die Ausgestaltung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Hybrid-DRGs zusammen gedacht werden. Das fordert der Dachverband in einem Positionspapier zum „Ambulanten Operieren – AOP und Hybrid-DRGs“. Nur so könne man Planungssicherheit erreichen und Fehlsteuerung vermeiden, erklärte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Nach Ansicht des BVMed muss die Erstattung ambulanter Operationen neukalkuliert werden. „Dabei muss die Deckung der Sachkosten gewährleistet sein, um etwa eine Risikoselektion zu Lasten der Krankenhäuser zu vermeiden“, forderte die BVMed-Forderung. Außerdem müsse die für die Erbringung ambulanter Leistungen notwendige bauliche und technische Infrastruktur mit zusätzlichen Investitionsmitteln aufgebaut werden.

Aus Sicht des BVMed würde es zu einer erheblichen Verunsicherung und Fehlsteuerung des Gesundheitssystems führen, wenn zunächst ein AOP-Prozess ausgehend vom Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgeschlossen und anschließend mit Hybrid-DRGs in Form von Vergütungspauschalen eine erneute Umstrukturierung des Vergütungssystems für ambulante Operationen vorgenommen würde. Zudem sei die aktuelle EBM-Vergütung in vielen Fällen nicht mehr ausreichend, „um ambulante Operationen im gesicherten Krankenhaus-Setting kostendeckend auszuweiten“. Insbesondere der Bereich der Sachkosten und die notwendigen Investitionsmaßnahmen müssten im Rahmen einer Neukalkulation berücksichtigt werden – und zwar zum gleichen Zeitpunkt, wie die einzelne Prozedur in den AOP-Katalog überführt wird, so der BVMed.

Die BVMed-Expert:innen schlagen daher gesetzliche Anpassungen in folgenden neun Bereichen vor:

  • Ersatzvornahme und Befristung durch das BMG;
  • Prozeduren-Katalog und sachgerechte Vergütung zeitgleich sicherstellen;
  • Sachgerechte Kalkulation und Abbildung der Sachkosten;
  • Zeitnahe Umsetzung der Hybrid-DRGs;
  • Schweregrad sowohl im AOP als auch Hybrid DRG System berücksichtigen;
  • Zeitgleiche DRG-Neukalkulation gesetzlich verankern;
  • Investitionsmittel für AOP-Leistungen erweitern und aufstocken;
  • Wissenschaftlich-medizinischer und medizintechnischer Sachverstand im Weiterentwicklungsprozess der AOP und Hybrid-DRGs berücksichtigen;
  • Rechtssicherheit bei Überleitung von stationären in AOP-Leistungen für Leistungserbringer herstellen.

Das ausführliche BVMed-Papier kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.

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