Hessischer Chirurgenverband e.V.

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Einladung Mitgliederversammlung Hessischer Chirurgenverband

Qualifizierungslehrgang Ambulantes Operieren noch freie Plätze verfügbar

Sehr geehrte Mitglieder,

die Landesärztekammer Hessen macht auf freie Plätze in Ihrem Kursangebot "ambulantes Operieren" aufmerksam.

Bitte beachten Sie  die Informationen im Anhang.

Wenden  Sie sich bei Interesse an diesem Angebot direkt an die Ansprechpartnerin Frau Ilona Preuß.

Herzliche Grüße

Karin Reibstein

Auch für den BNC hat chirurgische Aus- und Weiterbildung höchste Priorität

In einem Schreiben vom 23.9.2022 haben sich der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) an die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ gewandt und eine „Ambulantisierung mit Augenmaß“ gefordert. In dem Schreiben heißt es, grundsätzlich begrüßten BDC und DGCH die Vorschläge aus dem IGES-Gutachten zur Erweiterung des Katalogs von potenziell ambulant durchzuführenden Operationen und stationsersetzenden Eingriffen (AOP-Katalog). „Die Umsetzung sollte allerdings schrittweise erfolgen und sich zunächst auf häufig anfallende Eingriffe und Prozeduren beschränken“, schreiben BDC und DGCH. Im Sinne einer qualifizierten Nachsorge und um die Patientensicherheit zu gewährleisten, plädieren sie außerdem dafür, den Begriff der ambulanten Leistungserbringung an die internationalen Gepflogenheiten anzupassen. Das schließe die Möglichkeit einer erweiterten Nachbeobachtung ein, etwa unter Einbeziehung von Praxiskliniken (Day Surgery) und einer kurzstationären Behandlung. Die erforderlichen Strukturen für die neuen Versorgungsmöglichkeiten müssten in vielen Krankenhäusern und Praxen allerdings noch geschaffen werden. „Dabei dürfen wir vertragsärztliche und krankenhausgestützte Strukturen nicht unterschiedlich behandeln“, betonte BDC-Präsident Prof. Hans-Joachim Meyer. „So befürworten wir auch ausdrücklich das Prinzip einer Hybrid-DRG unter gleichen Bedingungen für alle Beteiligten, ähnlich wie es bereits in einer BDC-Modellregion in Thüringen erprobt wird.“

Als einen zentralen Punkt bei allen Reformplänen bezeichneten BDC und DGCH auch die Gewährleistung der zukünftigen chirurgischen Weiterbildung. „Zahlreiche zu verlagernde, bisher stationär erbrachte Operationen und Prozeduren sind typische Weiterbildungseingriffe. Die jetzige Regelung im Vertrag zum Ambulanten Operieren nach § 115 b SGB V fordert hingegen für ambulante Eingriffe eindeutig den Facharzt-Status, so dass Ärzte in Weiterbildung davon ausgeschlossen wären“, warnte DGCH-Generalsekretär Prof. Thomas Schmitz-Rixen.

Der BNC unterstützt die Bemühung des BDC und der DGCH für eine priorisierte Aus- und Weiterbildung im Zuge der Veränderung von Versorgungsstrukturen. Der stellvertretende BNC-Vorsitzende Dr. Frank Sinning erklärte: „Als Interessenverband der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen freuen wir uns sehr über die Priorisierung der Aus- und Weiterbildung in der Chirurgie.“ Wie bei kaum einer anderen Facharztrichtung sei die Ausbildung zum Chirurgen bzw. zur Chirurgin außerordentlich komplex und von vielen Faktoren abhängig. „Wir haben in Deutschland eine breite ambulante Versorgungsstruktur, bei der erfahrene Chirurginnen und Chirurgen seit Jahrzehnten chirurgische Eingriffe in hohen Fallzahlen und hoher Qualität durchführen. Diese Expertenwissen der zukünftigen Ärztegeneration weiterzugeben ist eine unserer vornehmsten Aufgaben – und zwar auch das des ambulanten Bereiches.“

Dr. Sinning erinnerte daran, dass die hierfür notwendige Zeit, personellen Ressourcen und wissenschaftliche Begleitung im stationären Bereich schon immer unterfinanziert gewesen sei. „Im ambulanten Bereich findet eine Gegenfinanzierung allerdings bisher gar nicht statt!“ Der BNC-Vize forderte daher, jede Vergütungs- und Versorgungsstruktur müsse sich an zwei Faktoren orientieren: „Dort, wo die Eingriffe auf höchsten medizinischen Niveau und in hoher Fallzahl erbracht werden, muss auch die Ausbildung stattfinden.“ Eine Überlappung von stationärer und ambulanter Ausbildung werde zukünftig die Regel sein. „Die Ausbildung muss adäquat bezahlt werden! Bei drohender Ärzteknappheit, besonders im fachärztlichen Bereich, hat dieser Punkt größte Bedeutung!“, schloss Dr. Sinning.

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